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Nutzungsplanung

Gemäss Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) ist die Nutzungsplanung für jedermann verbindlich und besteht aus dem Bauzonen- und Kulturlandplan sowie aus der Bau- und Nutzungsordnung. Gemäss Art. 13 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau (Baugesetz, BauG, SAR 713.100) erlassen die Gemeinden dazu regional abgestimmte Nutzungspläne.

Brugg und Umiken

Am 22. November 2019 hat der Einwohnerrat Brugg die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Brugg «RAUM BRUGG WINDISCH» (Stadtgebiet vor Fusion mit Schinznach-Bad) beschlossen. Die revidierte Nutzungsplanung ist mit Genehmigungsentscheiden des Regierungsrats vom 24. März 2021 und vom 15. September 2021 in Kraft getreten. Von der Genehmigung ausgenommen waren 23 Bestimmungen, welche vom Einwohnerrat zurückgewiesen wurden. Ein Grossteil dieser Rückweisungen wurde mit Beschlüssen des Einwohnerrats vom 21. Januar 2022 (Teil 1) und vom 1. September 2023 (Teil 2) abgehandelt, und ist mit Genehmigungsentscheiden des Regierungsrats vom 29. Juni 2022 (Teil 1) und vom 10. Januar 2024 (Teil 2) in Kraft getreten. Die verbleibenden Rückweisungen (Teil 3) werden derzeit von der Stadt Brugg bearbeitet.

Verbindliche Planungsdokumente

Erläuternde Unterlagen

Schinznach-Bad

Am 8. November 2019 hat die Gemeindeversammlung der ehemaligen Einwohnergemeinde Schinznach-Bad ihre Nutzungsplanungsrevision ohne Rückweisungen beschlossen. Mit Genehmigungsentscheid des Regierungsrats vom 1. Juli 2020 ist sie in Kraft getreten.

Verbindliche Planungsdokumente

Erläuternde Unterlagen

Villnachern

Am 13. März 2019 hat die Gemeindeversammlung der ehemaligen Einwohnergemeinde Villnachern die Gesamtrevision ihrer Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland beschlossen. Mit Genehmigungsentscheid des Regierungsrats vom 3. Juni 2020 ist sie in Kraft getreten.

Verbindliche Planungsdokumente

Erläuternde Unterlagen


Strategische Grundlagen

Räumliches Entwicklungsleitbild (RELB) 

Als Grundlage für die Nutzungsplanungsrevision RAUM BRUGG WINDISCH wurde das räumliche Entwicklungsleitbild (RELB) erarbeitet und am 17. März 2015 vom Stadtrat Brugg und vom Gemeinderat Windisch beschlossen. Das RELB stellt die Weichen für die künftige Entwicklung des Raums Brugg-Windisch und gewährleistet eine breit abgestützte, zukunftsweisende Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Landschaft bis 2035. Das RELB ist behördenverbindlich und weist einen Zeithorizont von 20 bis 25 Jahren auf.

Das RELB betrifft nur das Stadtgebiet Brugg vor der Fusion mit Schinznach-Bad.

Verbindliche Planungsdokumente

Erläuternde Unterlagen


Räumliches Entwicklungskonzept Schinznach-Bad

Im räumlichen Entwicklungskonzept Schinznach-Bad wird die anzustrebende räumliche Entwicklung aufgezeigt. Dazu werden entsprechende Zielvorstellungen formuliert sowie raum- und verkehrsplanerische Massnahmen definiert. Das räumliche Entwicklungskonzept wurde am 31. Mai 2017 vom Gemeinderat Schinznach-Bad verabschiedet und hat wegweisenden Charakter.


Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Nach §54a BauG können die Gemeinden das Verkehrsaufkommen in einem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) mit den Verkehrskapazitäten und der Siedlungsentwicklung abstimmen. Der Stadtrat Brugg und der Gemeinderat Windisch haben im Jahr 2017 den KGV genehmigt. Dieser besteht aus einem Massnahmenbericht sowie aus den Teilplänen Fussverkehr, Veloverkehr, öffentlicher Verkehr sowie motorisierter Individualverkehr. Der KGV betrifft die Gemeinde Windisch sowie das Stadtgebiet Brugg vor der Fusion mit Schinznach-Bad. Der KGV ist behördenverbindlich.

Verbindliche Planungsdokumente


Themenplan Verkehr Schinznach-Bad

Für den Ortsteil Schinznach-Bad gilt der Themenplan Verkehr (2019), welcher wegweisenden Charakter hat.

Wegweisende Planungsdokumente


Natur- und Landschaftskonzept (NLEK) 

Um den Themen der Natur und Landschaft ein angemessenes Gewicht zu geben und sie mit der Siedlungsentwicklung abzustimmen, haben der Stadtrat Brugg und der Gemeinderat Windisch im Jahr 2017 ein Natur- und Landschaftsschutzkonzept (NLEK) genehmigt. Das NLEK betrifft die Gemeinde Windisch sowie das Stadtgebiet Brugg vor der Fusion mit Schinznach-Bad. Das NLEK ist behördenverbindlich.

Verbindliche Planungsdokumente


Inventar Natur, Landschaft und Kultur Schinznach-Bad

Für den Ortsteil Schinznach-Bad gilt das Inventar Natur, Landschaft und Kultur (2019). Das Inventar ist ebenfalls behördenverbindlich.

Verbindliche Planungsdokumente

Erläuternde Unterlagen

Adresse

Planung & Bau
Hauptstrasse 5
Postfach
5201 Brugg
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Tel. 056 461 76 33

Kontaktperson

Kontaktpersonen
Barbosa William Funktion
  • Projektleiter Stadtplanung