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Todesfall

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?

Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin (wenn nicht erreichbar, der Notfallarzt) benachrichtigt werden. Dieser/Diese stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Bestattungsamtes aus. Tritt der Tod im Spital oder in einem Alters- und Pflegeheim ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt zugestellt. Bei einem gewaltsamen Tod (Unfall oder Suizid) muss die Polizei informiert werden. Als nächstes muss ein Bestattungsinstitut für die Überführung des Leichnams ins Krematorium oder auf den Friedhof gewählt werden.

Auswärtige Todesfälle

Ist der Tod in einer anderen Gemeinde eingetreten, muss vorweg die Anzeige des Todesfalls an das zuständige Zivilstandsamt des Todesortes vorgenommen werden. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Brugg oder soll die Bestattung in Brugg erfolgen, ist nach der Anzeige des Todesfalls beim Zivilstandsamt am Todesort auch dem Bestattungsamt Brugg Meldung zu machen.

Telefonische Mitteilung an das Bestattungsamt

Ist der Todesfall in der Stadt Brugg eingetreten, ist dieser (gemäss den gesetzlichen Vorschriften innert zwei Tagen) dem Bestattungsamt während den ordentlichen Öffnungszeiten telefonisch zu melden (Tel. 056 461 76 24). An Feiertagen ist das Bestattungsamt für Angehörige zwischen 09.00 und 11.00 Uhr unter der Telefonnummer 056 461 76 06 erreichbar. Zur Anmeldung sind verpflichtet der Ehegatte bzw. die Ehegattin, die Kinder und deren Ehegatten, sodann der Reihe nach, die dem/der Verstorbenen nächstverwandte ortsanwesende Person, der Vorsteher des Haushalts bzw. des Heims, in dem der Tod erfolgte oder wo der/die Verstorbene gefunden wurde, und schliesslich jede Person, die beim Tod zugegen war oder die Leiche gefunden hat. Andere Personen, so insbesondere auch Vertreter von Bestattungsinstituten, können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Tod anmelden.

Erdbestattung oder Kremation

Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche schriftlich festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Das Bestattungsamt ordnet die Erdbestattung oder Kremation an. Die Bestattung oder die Kremation kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Die Überführung des Verstorbenen kann auf Wunsch der Angehörigen durch das Bestattungsamt veranlasst werden.

Aufbahrung

Eine Aufbahrung ist im Krematorium oder beim zuständigen Bestattungsinstitut möglich. Das Bestattungsamt Brugg erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Abdankung

Die Abdankungsfeier findet wahlweise je nach Konfession in der katholischen oder reformierten Kirche, in der Abdankungshalle sowie in Lokalen anderer Religionsgemeinschaften statt. Es ist auch möglich, auf eine offizielle Feier zu verzichten oder lediglich am Grab eine Besinnung zu halten. Das Datum der Abdankung legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist ihnen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben.

Bestattungsanzeige

Das Bestattungsamt informiert sämtliche gemeindeinternen Stellen direkt (Steueramt, Einwohnerkontrolle, AHV-Zweigstelle, Inventurbehörde etc.). Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.

Pikettdienst Bestattungsamt an Feiertagen

An Feiertagen ist das Bestattungsamt für Angehörige zwischen 09.00 und 11.00 Uhr unter der Telefonnummer 056 461 76 06 erreichbar.

Friedhöfe und Gräber

Die Friedhöfe der Einwohnergemeinde Brugg sind Bestattungsorte für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Brugg. Personen, welche nicht in Brugg wohnhaft waren, können gemäss Reglement auch in Brugg beigesetzt werden. Es stehen verschiedene Grabstätten zur Auswahl. Für weitere Auskünfte oder Beratung wenden Sie sich an das Bestattungsamt, T 056 461 76 25 oder an stadtkanzlei@brugg.ch.

Friedhof Brugg (für Einwohnerinnen und Einwohner aller Ortsteile der Stadt)
Reglement Friedhof Brugg
- Urnengrab 
- Erdbestattungsrab
- Urnenfeldgrab
- Urnenwand
- Gemeinschaftsgrab

Friedhof Umiken-Villnachern (für Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Umiken)
Reglement Friedhof Umiken - Villnachern
- Urnengrab
- Erdbestattungsrab
- Urnenfeldgrab
- Gemeinschaftsgrab

Friedhof Rein (für Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Lauffohr)
Reglement Friedhof Rein
- Urnengrab
- Erdbestattungsgrab
Gemeinschaftsgrab

Friedhof Schinznach-Bad (für Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Schinznach-Bad)
Reglement Friedhof Schinznach-Bad
- Urnengrab
- Erdbestattungsrab
- Gemeinschaftsgrab

Weitere Dokumente:
Bestellung Erbbescheinigung
​​​​​​​
Merkblatt für den Erbgang mit Waffen [pdf, 58 KB]

 

Adresse

Stadtkanzlei
Hauptstrasse 3
Postfach
5201 Brugg
Google Maps

Tel. 056 461 76 24

Kontaktperson

Kontaktpersonen
Willi André Funktion
  • Leiter Bestattungsamt