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Zuzug, Umzug, Wegzug

Nutzen Sie den eUmzug für An-, Um- und Abmeldungen. eUmzug ist seit 2017 in Betrieb und dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Der eUmzug steht Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung. Auch Zu- und Wegzüge vom resp. ins Ausland sind nicht möglich. Die Benutzung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten. Voraussetzungen für den eUmzug:

  • Schweizer und Ausländer müssen volljährig und handlungsfähig sein (Minderjährige Kinder können bei den Eltern mitgezogen werden)
  •  Bei ausländischen Personen kann nur der Zuzug innerhalb des Kantons über den eUmzug erfolgen

Für den eUmzug benötigen Sie die Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenkassenkarte ersichtlich) und die unter Zuzug aufgeführten Unterlagen. Der eUmzug kann vollzogen werden, wenn die alte sowie neue Wohngemeinde dem eUmzug angeschlossen ist. Das System erkennt dies automatisch.

Drittmeldepflicht Vermieter und Logisgeber

Zuzug

Zuzüge vom Ausland und von Drittstaatsangehörigen von einem anderen Kanton werden bis spätestens 30 Minuten vor Schalterschliessung entgegengenommen.

Bitte nehmen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizer Staatsangehörige 

  • Identitätskarte / Reisepass
  • Heimatschein (wenn vorhanden)
  • Familienausweis / Heiratsurkunde Heiratsurkunde (Scheidungsurteil für geschiedene Personen)
  • Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)
  • Mietvertrag (wenn Untermieter Bestätigung Hauptmieter und Vermieter)
  • aktuelle Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice
  • Anmeldeformular (bitte nur ausfüllen, wenn kein eUmzug gemacht wird)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis (wenn Zuzug innerhalb der Schweiz)
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Familienausweis / Heiratsurkunde (Scheidungsurteil für geschiedene Personen)*
  • Geburtsurkunde Kinder und ledige Personen*
  • Mietvertrag (wenn Untermieter Bestätigung Hauptmieter und Vermieter)
  • aktuelle Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice
    *in Deutsch oder Englisch
  • Anmeldeformular (bitte nur ausfüllen, wenn kein eUmzug gemacht wird)

Neuzuzügerunterlagen / Documents for the new population

Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige:

Ihre Unterlagen werden nach erfolgter Anmeldung direkt durch die Einwohnerdienste an das Amt für Migration und Integration in Aarau weitergeleitet. Die Prüfung und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erfolgt durch diese Behörde. Die Aufenthaltsbewilligung wird im Anschluss den Einwohnerdiensten zugestellt, wo sie auch abgeholt werden.

Umzug

Einwohnerinnen und Einwohner haben den Einwohnerdiensten zu melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde an eine neue Adresse und innerhalb des Gebäudes umziehen. Nehmen sie bitte Ihren Ausweis sowie den neuen Mietvertrag mit.

Wegzug

Wir benötigen lediglich Ihren Ausweis und die neue Adresse mündlich.