Bundesasylzentrum BAZ
Bundesasylzentrum BAZ
Schutzsuchende, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, dürfen ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen. Sie werden einer Kollektivunterkunft zugewiesen, die im Auftrag von Bund und Kantonen betrieben wird. Die meisten Asylsuchenden bleiben für die Dauer ihres Verfahrens in einem Bundesasylzentrum (BAZ). Seit dem 30. November 2020 nutzt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine militärische Fahrzeughalle im Geissenschachen in Brugg zur Unterbringung von Asylsuchenden.
Nutzung bis 2029
Die Stadt Brugg, der Kanton Aargau, die Armee und das SEM haben sich auf eine Weiterführung des Betriebs geeinigt. Die Nutzungsvereinbarung wurde per 1. Juli 2026 letztmalig um drei Jahre verlängert und läuft bis zum 30. Juni 2029.
Im Rahmen dieser Verlängerung wurde die bisherige Maximalkapazität von 440 Plätzen auf eine reguläre Kapazität von 250 Plätzen reduziert. In ausserordentlichen Situationen kann die Belegung in Absprache mit dem Stadtrat Brugg vorübergehend auf maximal 350 Plätze erhöht werden.
Aktuelle Belegung
Aktuelle Belegung per Kalenderwoche 37 / 2026: 197 Personen
Die Belegungszahl ist eine Momentaufnahme und wird üblicherweise wöchentlich aktualisiert. Die Belegung verändert sich im Verlauf eines Monats laufend, da Ein- und Austritte dem Stand des Asylverfahrens folgen.
Im Rahmen dieser Verlängerung wurde die bisherige Maximalkapazität von 440 Plätzen auf eine reguläre Kapazität von 250 Plätzen reduziert. In ausserordentlichen Situationen kann die Belegung in Absprache mit dem Stadtrat Brugg vorübergehend auf maximal 350 Plätze erhöht werden.
Betrieb und Begleitung
Die Asylsuchenden werden im BAZ Brugg von Betreuungspersonal der Firma ORS Group AG begleitet. Die Securitas AG ist rund um die Uhr für Sicherheit und Ordnung in und unmittelbar um die Unterkunft besorgt. Die Protectas AG patrouilliert im Auftrag des SEM zudem im weiteren Umkreis des BAZ; der Perimeter reicht bis in die Stadt.
Der Betrieb wird durch eine Begleitgruppe eng begleitet. Ihr gehören Vertretungen des Kantons, der Gemeinden Brugg und Windisch, der Kantons- und Regionalpolizei, der Armee, der Anwohnerschaft sowie weiterer Partnerinnen und Partner an. Die Begleitgruppe tagt zweimal jährlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich; über die behandelten Themen informiert im Anschluss der Newsletter (siehe unten).
Nächste Sitzung: Montag, 16. November 2026
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Institutionen können Anliegen zum BAZ Brugg vorgängig einbringen. Die Abteilung Gesellschaft & Soziales sichtet die Eingaben und bringt sie in die Sitzung ein. Wer eine Eingabe gemacht hat, erhält im Anschluss an die Sitzung eine Rückmeldung.
Eingabefrist: Freitag, 30. Oktober 2026
Eingaben richten Sie bitte an die Abteilung Gesellschaft & Soziales (siehe Anlaufstellen), Betreff «Begleitgruppe BAZ».
Newsletter zum BAZ Brugg
Die Stadt Brugg und das SEM haben vereinbart, die Bevölkerung regelmässig und aus erster Hand über das BAZ Brugg zu informieren. Im Nachgang zu jeder Begleitgruppensitzung erscheint dazu ein Newsletter des SEM. Er enthält Kapazitäts- und Belegungszahlen sowie die an der Sitzung behandelten Themen – etwa die Betriebslage, gemeinnützige Arbeitseinsätze, die Sicherheitslage, Entwicklungen auf nationaler Ebene und Eingaben der Bevölkerung an die Begleitgruppe. Welche Inhalte aufgenommen werden, wird jeweils in der Begleitgruppensitzung besprochen.
Der Newsletter erscheint zweimal jährlich. Die Stadt Brugg publiziert ihn auf dieser Seite. Die erste Ausgabe erscheint im Anschluss an die Sitzung vom 16. November 2026.
Die Stadt Brugg und das SEM überprüfen laufend, ob der Newsletter den Informationsbedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Rückmeldungen dazu nimmt die Abteilung Gesellschaft & Soziales entgegen (siehe Anlaufstellen).
Anlaufstellen
Hotline Bundesasylzentrum (BAZ)
Für Anfragen und Anliegen aus der Bevölkerung zum BAZ betreibt das SEM eine Hotline, die 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar ist.
Hotline: 058 483 06 43
Eingang / Empfang (Loge): 058 468 70 20 od. 079 534 08 43
Standort: Ländistrasse 47, 5200 Brugg
Abteilung Gesellschaft & Soziales, Stadt Brugg
Für Fragen und Anliegen aus der Bevölkerung an die Stadt Brugg als Standortgemeinde sowie für Eingaben an die Begleitgruppe:
056 461 76 60 / gesellschaft@brugg.ch
Regionalpolizei Brugg
Für das Melden von Vorfällen:
056 461 81 00
Weitere Informationen
- Broschüre «12 Fakten zu den Bundesasylzentren»
- Staatssekretariat für Migration (SEM) – Das SEM ist als Bundesbehörde für den Betrieb der Bundesasylzentren und die Durchführung der Asylverfahren zuständig. Auf seiner Website finden Sie weiterführende Informationen zum Asylverfahren, zu den Asylregionen sowie aktuelle Zahlen und Publikationen.
