Hundekontrolle
Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Neuanschaffung, Adressänderung, Tod des Hundes) innert zehn Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie können die An- oder Abmeldung des Hundes sowie den Halterwechsel weiter unten vornehmen. Zeitgleich sind diese Mutationen entweder direkt über www.amicus.ch, via Helpdesk unter Tel. 0848 777 100 oder über die kostenlose App animundo erfassen. Nach der Verknüpfung Ihres Amicus-Kontos mit animundo können Sie Ihre registrierten Hunde, die elektronische ePetCard sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Für die gemeldeten Hunde in der Stadt Brugg werden Gebühren von 120 Franken/Hund pro Jahr in Rechnung gestellt, davon verbleiben 100 Franken in der Gemeinde und 20 Franken sind dem Kanton zu überweisen. Mit der Taxe werden die Robby-Dog-Behälter bewirtschaftet (Ersatz/Unterhalt, Leerungen) und die Entsorgung des Hundekots finanziert.
Die Erhebung der Hundetaxe erfolgt jeweils im Mai.
Wird die Hundehaltung nach Entrichten der Taxe aufgegeben, kann der Halter keinen Anteil zurückfordern. Wird ein Hund innerhalb des «Hunde»-Jahres ersetzt oder wird der Wohnsitz gewechselt, ist keine zusätzliche Taxe fällig (§21 HuV).
Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der kantonalen Webseite.