Baubewilligungen
Der Bereich Baubewilligungen der Abteilung Planung & Bau erledigt für die Stadt Brugg Baugesuchsprüfungen, bearbeitet Voranfragen und erbringt auf Basis des Baugesetzes und weiteren Gesetzen Beratungen für Planende und Bauherrschaften.
Amtliche Publikationen
Ordentliche Baugesuche werden im amtlichen Publikationsorgan und auf der Webseite der Stadt Brugg publiziert (Amtliche Publikationen).
Wann brauche ich eine Baubewilligung?
Grundsätzlich benötigen Bauten und Anlagen sowie grössere Umnutzungen und Veränderungen eine Baubewilligung. Genauere Informationen sind im Leitfaden [167 KB] einsehbar. Ihr Baugesuch wird geprüft auf:
- Baurechtliche und zonenrechtliche Vorgaben (Abstände, Höhen, etc.)
- Architektur, Denkmalpflege, Erschliessung
- Energieeffizienz und Barrierefreiheit
Ihre Anlaufstelle: Abteilung Planung & Bau, Fachbereich Baubewilligungen, baubewilligungen@brugg.ch
Bewilligungsverfahren
1. Einreichung Baugesuch
Das Baugesuch wird bei der Stadt Brugg, Abteilung Planung & Bau, eingereicht.
Die Unterlagen müssen vollständig sein und in 2-facher Ausführung eingereicht werden. Zusätzlich ist eine digitale Version einzureichen. Genauere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und weitere Informationen sind im Leitfaden zur Eingabe eines Baugesuches [167 KB] einsehbar.
2. Vorprüfung durch die Stadt Brugg
Die Stadt prüft, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Falls erforderlich, fordert sie Nachbesserungen oder Ergänzungen an.
3. Publikation und Auflagen des Baugesuchs / Einwendungen
Das Baugesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Brugg publiziert und liegt 30 Tage zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Frist können betroffene Nachbarn oder Dritte eine Einwendung erheben. Diese müssen schriftlich und begründet an die Stadt Brugg gelangen.
4. Prüfung durch die Stadt Brugg und externe Fachstellen
Die Stadt Brugg prüft das Baugesuch unter Berücksichtigung von Bau- und Zonenvorschriften. Falls erforderlich, holt die Stadt Beurteilungen von externen Fachstellen (insbesondere kantonale Fachstellen bei Fragen zu Umwelt, Denkmalpflege, Gewässerschutz, usw.)
5. Entscheid der Stadt Brugg
Die Stadt stellt den Entscheid aus.
6. Baubeginn und Baukontrolle
Nach Erhalt der rechtskräftigen Baubewilligung kann der Bauherr mit den Bauarbeiten beginnen. Während der Bauphase führt die Stadt Brugg Baukontrollen durch, welche durch den Bauherrn anzumelden sind.
Nach Abschluss erfolgt die Bauabnahme durch die zuständigen Behörden.
Gesetzliche Grundlagen und Anlaufstellen
- Abteilung Raumentwicklung Kanton Aargau
- Eidg. Raumplanungsgesetz (RPG)
- Richtplanung Kanton Aargau
- Grundstückinformation AGIS
- ÖREB-Kataster
- Baugesetz des Kantons Aargau (BauG)
- Bauverordnung zum Baugesetz des Kantons Aargau (BauV)
- Bau- und Nutzungsordnung Ortsteile Brugg und Umiken [pdf, 6.9 MB]
- Bauzonenplan Brugg und Umiken [pdf, 14.3 MB]
- Bau- und Nutzungsordnung Ortsteil Schinznach Bad [pdf, 397 KB]
- Bauzonenplan Schinznach Bad [pdf, 4.9 MB]
- Bau- und Nutzungsordnung Ortsteil Villnachern [pdf, 815 KB]
- Bauzonenplan Villnachern [pdf, 16.2 MB]
- Altstadtreglement [pdf, 81 KB]
- Vorschriften Arbeiten im öffentlichen Grund.pdf [pdf, 690 KB]
Wichtige Formulare
- Baugesuch kommunal [pdf, 339 KB]
- Formular Kanalisationsgesuch [docx, 56 KB]
- Erteilung Näherbaurecht [pdf, 400 KB]
- Zustimmungserklärung vereinfachtes Verfahren [pdf, 405 KB]
- "Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise" EVEN
Bei Baugesuchen für Wärmepumpen sind insbesondere noch folgende Unterlagen einzureichen:
- Lärmschutznachweis-Formular für Luft- /Wasser-Wärmepumpen
- Situationsplan: Aussengerät vermasst eingezeichnet, inkl. Grenz- und Strassenabstände
Weitere Formulare und Merkblätter
Formulare
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung [docx, 62 KB]
- Bauplatzinstallationen auf öffentlichem Grund
- Energienachweis
- Anschlussgesuch Wasser (IBB)
- Formular Ersatzabgabe Schutzräume
- Anmeldung Bauzeitversicherung AGV
- Konformitätserklärung erdbebengerechte Bauweise [pdf, 46 KB]
- Hochwasserschutznachweis [pdf, 970 KB]
- Formular Procap [pdf, 17 KB]
- Meldeformular Baubeginn, Rohbau- und Bauvollendung
- Rückzugsformular Einwendung.pdf [pdf, 63 KB]
Merkblätter
- Leitfaden zur Eingabe eines Baugesuches [pdf, 167 KB]
- Vollzugshilfe Brandschutz AGV
- Abstände und Ausnahmebewilligungen Aargau
- Informationsblatt Radon [pdf, 2.2 MB]
Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise (EVEN)
Per 1. April 2025 trat das revidierte Energiegesetz (EnergieG) sowie die dazugehörige, revidierte Energieverordnung (EnergieV) in Kraft. Sämtliche energierelevanten Änderungen (Sonnenenergie, Kühl-, Lüftungs- und Heizsysteme etc.), auch im Rahmen von Baugesuchen müssen über die neue digitale Plattform «Elektronischer Vollzug energetischer Nachweise» EVEN erfasst werden, welche für Fachplaner zur Erfassung von Nachweisen und das Einreichen bei der Verwaltung abrufbar ist. Es sind nur noch die dreistelligen Nachweis-Formulare ab Nr. EN-100 zugelassen.
Der Ersatz einer Heizungsanlage durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann unter bestimmten Voraussetzungen im Meldeverfahren erfolgen. Dies gilt insbesondere in Bauzonen ohne besonderen Schutzstatus, wenn der Lärmschutznachweis vorhanden ist und keine Abstandsunterschreitungen vorliegen (§ 22c EnergieV). Der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine gleichartige Heizung ist weiterhin möglich, wenn mittels Kostennachweis belegt werden kann, dass die fossile Heizung günstiger ist als eine Alternative mit erneuerbaren Energien. Dieser Nachweis erfolgt über das EVEN-Portal. Auch die Meldung von Solar- und Photovoltaikanlagen erfolgt neu über EVEN.
Die Energieberatung Aargau hilft Ihnen bei Fragen unter Tel. 062 835 45 40 oder per E-Mail an energieberatung@ag.ch gerne weiter.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Einige Fragen werden in diesem Dokument beantwortet: FAQ Baubewilligungen [pdf, 76 KB]
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