Baubewilligungen
Der Bereich Baubewilligungen der Abteilung Planung und Bau erledigt für die Stadt Brugg Baugesuchsprüfungen, bearbeitet Voranfragen und erbringt aus Basis des Baugesetzes und weiteren Gesetzen Beratungen für Planende und Bauherrschaften.
Damit wir Ihr Baugesuch möglichst rasch behandeln und die Stadt Brugg die erforderliche Baubewilligung erteilen kann, ist es wichtig, dass Sie die Baugesuchsunterlagen vollständig einreichen.
Grundlegende Baugesuchsunterlagen
Folgende Dokumente sind im Doppel, unterzeichnet und mit Datum versehen, einzureichen.
Je nach Bauprojekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich.
- Aktueller Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt Laufenburg bestellt werden. Grundbuchamt Laufenburg
- Baugesuchsumschlag zu verwenden für Baugesuche, Umnutzungsgesuche, Reklamegesuche, Vorentscheidsgesuche und Rückbaugesuche: Baugesuchsumschlag [pdf, 345 KB]
- Aktueller Situationsplan aus dem Geoportal Aargau (AGIS):
für alle Bauvorhaben, welche Änderungen in oder an der bestehenden Bausubstanz betreffen, wie z.B. Fensteranpassungen, energetische Sanierungen, Dachfenster und Lukarnen etc.
AGIS
Aktuelle amtliche und beglaubigte Katasterplankopie (max. 1 Jahr alt) vom Nachführungsgeometer Porta, Brugg:
Für Bauvorhaben, welche die Bausubstanz verändern wie z.B. Anbauten, Kleinbauten, aussen aufgestellte Wärmepumpen, Balkone, Wege und Plätze etc.
Grundbuchgeometer Brugg
In beiden Fällen ist das Bauvorhaben auf dem jeweiligen Plan mit rot einzuzeichnen und allenfalls auch zu vermassen. -
Es sind Grundrisspläne, Schnittpläne und Fassadenpläne einzureichen. Die Pläne sind farbig darzustellen: Rückbau - gelb, bestehend - schwarz, neu - rot.
Weitere Baugesuchsunterlagen
Kantonale Baugesuchunterlagen
Die Anzahl der zuhanden des Kantons einzureichenden Gesuchsdossiers richtet sich nach den Eingabegründen. Siehe Seite 2 des kantonalen Baugesuchsformulars.
Baugesuchsformular Kanton Aargau [pdf, 2.1 MB]
Merkblätter Kanton Aargau
Befreiung von der Baubewilligungspflicht und das vereinfachte Verfahren:
In dem §§ 49 und 49a der Bauverordnung (BauV) sind baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen sowie die Meldepflicht von Solaranlagen definiert.
Zu berücksichtigen sind abweichende Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen im ganzen Gemeindegebiet. Eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht befreit nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften. Bitte beachten Sie, dass Bauprojekte, welche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren behandelt werden können, im § 50 der Bauverordnung (BauV) namentlich aufgelistet sind.
Berechnung der Kanalisationsanschlussgebühren
Für Neu-/Anbauten sowie Anlagen werden Kanalisationsanschlussgebühren fällig. Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif gemäss § 28 des Abwasserreglements vom 25. Juni 2004. Berechnungsformular [pdf, 511 KB]
Nachweis der energetischen Massnahmen
Auf der Webseite finden Sie alle technischen Formulare betreffend energetischer Massnahmen sowie den Gebäudeenergienachweis GEAK: EnDK Energienachweis
Erdbebenkonformität, Selbstdeklaration
Bei Neu- und Erweiterungsbauten oder bei Umbauten und Instandsetzungen mit Eingriff in die Tragstruktur ist eine Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise erforderlich: Erdbebensicherheit
Lärmschutznachweis
Handelt es sich beim geplanten Bauprojekt um eine Heizungs- / Lüftungs- und Klimaanlagen, ist ein Lärmschutznachweis inkl. der Datenblätter der Anlage einzureichen: Lärmschutznachweis für Heizungs-, Lüftungs-, und Klimaanlagen
Hochwasserschutznachweis, Selbstdeklaration
Ob Ihr Grundstück in einer Hochwasserschutzzone liegt, sehen Sie auf der kantonalen AGIS-Seite. Bei einer Gefährdung reichen Sie bitte das Formular Hochwasserschutznachweis [pdf, 834 KB] ein.
Schutzraumnachweise
Informationen und Formulare sind auf der Website des Kantons zu finden.
Weitere Formulare und Muster
- Erteilung Näherbaurecht [pdf, 24 KB]
- Zustimmungserklärung der Anstösser [pdf, 23 KB]
- Solarmeldeformular
- Meldeformular Baubeginn, Rohbau- und Bauvollendung
- Muster Einwendungen [pdf, 9 KB]
Grundstückinformationen
Das AGIS "Aargauisches Geographisches Informationssystem" beinhaltet zahlreiche Informationskarten, wie z.B. Altlasten, archäologische Fundstellen, Ambrosia Fundorte, Bauzonenplan u.v.m.
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien
- Reklamenrichtlinien Kommunal [pdf, 52 KB]
- Richtlinien über Strassenreklamen Kantonal [pdf, 640 KB]
- Altstadtrichtlinien - Reklamewesen und Möblierung [pdf, 28 KB]
- Richtlinien Parkplatzberechnung [pdf, 198 KB]
- Abstandsvorschriften für Pflanzen, Einfriedungen und Stützmauern [pdf, 596 KB]
- Brandschutz - Vollzugshilfen / Rechtsgrundlagen
Informationen
- Invasive Neophyten
- Energieeffizienz und Klimaschutz
- Brandschutz - Kommunal [pdf, 23 KB]
- Vermeidung von Emissionen bei Holzfeuerungen [pdf, 1.1 MB]
Kontaktperson
Kontaktpersonen | Kontakt |
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Spangenberg Josefine Funktion
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Tel. 056 461 76 32 |