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Baubewilligungen

Der Bereich Baubewilligungen der Abteilung Planung und Bau erledigt für die Stadt Brugg Baugesuchsprüfungen, bearbeitet Voranfragen und erbringt aus Basis des Baugesetzes und weiteren Gesetzen Beratungen für Planende und Bauherrschaften.

Damit wir Ihr Baugesuch möglichst rasch behandeln und die Stadt Brugg die erforderliche Baubewilligung erteilen kann, ist es wichtig, dass Sie die Baugesuchsunterlagen vollständig einreichen.

Grundlegende Baugesuchsunterlagen

Folgende Dokumente sind im Doppel, unterzeichnet und mit Datum versehen, einzureichen.
Je nach Bauprojekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich.

  1. Aktueller Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt Laufenburg bestellt werden. Grundbuchamt Laufenburg
  2. Baugesuchsumschlag zu verwenden für Baugesuche, Umnutzungsgesuche, Reklamegesuche, Vorentscheidsgesuche und Rückbaugesuche: Baugesuchsumschlag [pdf, 345 KB]
  3. Aktueller Situationsplan aus dem Geoportal Aargau (AGIS):
    für alle Bauvorhaben, welche Änderungen in oder an der bestehenden Bausubstanz betreffen, wie z.B. Fensteranpassungen, energetische Sanierungen, Dachfenster und Lukarnen etc.
    AGIS
    Aktuelle amtliche und beglaubigte Katasterplankopie (max. 1 Jahr alt) vom Nachführungsgeometer Porta, Brugg:
    Für Bauvorhaben, welche die Bausubstanz verändern wie z.B. Anbauten, Kleinbauten, aussen aufgestellte Wärmepumpen, Balkone, Wege und Plätze etc.
    Grundbuchgeometer Brugg
    In beiden Fällen ist das Bauvorhaben auf dem jeweiligen Plan mit rot einzuzeichnen und allenfalls auch zu vermassen.
  4. Es sind Grundrisspläne, Schnittpläne und Fassadenpläne einzureichen. Die Pläne sind farbig darzustellen: Rückbau - gelb, bestehend - schwarz, neu - rot.


Weitere Baugesuchsunterlagen

Kantonale Baugesuchunterlagen

Die Anzahl der zuhanden des Kantons einzureichenden Gesuchsdossiers richtet sich nach den Eingabegründen. Siehe Seite 2 des kantonalen Baugesuchsformulars.

Baugesuchsformular Kanton Aargau [pdf, 2.1 MB]
Merkblätter Kanton Aargau

Befreiung von der Baubewilligungspflicht und das vereinfachte Verfahren:

In dem §§ 49 und 49a der Bauverordnung (BauV) sind baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen sowie die Meldepflicht von Solaranlagen definiert.
Zu berücksichtigen sind abweichende Nutzungsvorschriften für bestimmte Schutzzonen im ganzen Gemeindegebiet. Eine Befreiung von der Baubewilligungspflicht befreit nicht von der Einhaltung aller übrigen Vorschriften. Bitte beachten Sie, dass Bauprojekte, welche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren behandelt werden können, im § 50 der Bauverordnung (BauV) namentlich aufgelistet sind.

Berechnung der Kanalisationsanschlussgebühren

Für Neu-/Anbauten sowie Anlagen werden Kanalisationsanschlussgebühren fällig. Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif gemäss § 28 des Abwasserreglements vom 25. Juni 2004.  Berechnungsformular [pdf, 511 KB]

Nachweis der energetischen Massnahmen

Auf der Webseite finden Sie alle technischen Formulare betreffend energetischer Massnahmen sowie den Gebäudeenergienachweis GEAK: EnDK Energienachweis

Erdbebenkonformität, Selbstdeklaration

Bei Neu- und Erweiterungsbauten oder bei Umbauten und Instandsetzungen mit Eingriff in die Tragstruktur ist eine Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise erforderlich: Erdbebensicherheit

Lärmschutznachweis

Handelt es sich beim geplanten Bauprojekt um eine Heizungs- / Lüftungs- und Klimaanlagen, ist ein Lärmschutznachweis inkl. der Datenblätter der Anlage einzureichen: Lärmschutznachweis für Heizungs-, Lüftungs-, und Klimaanlagen

Hochwasserschutznachweis, Selbstdeklaration

Ob Ihr Grundstück in einer Hochwasserschutzzone liegt, sehen Sie auf der kantonalen AGIS-Seite. Bei einer Gefährdung reichen Sie bitte das Formular Hochwasserschutznachweis [pdf, 834 KB] ein.

Schutzraumnachweise

Informationen und Formulare sind auf der Website des Kantons zu finden.

Weitere Formulare und Muster


Grundstückinformationen

Das AGIS "Aargauisches Geographisches Informationssystem" beinhaltet zahlreiche Informationskarten, wie z.B. Altlasten, archäologische Fundstellen, Ambrosia Fundorte, Bauzonenplan u.v.m.

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien

Informationen

Kontaktperson

Kontaktpersonen
Spangenberg Josefine Funktion
  • Bereichsleiterin Baubewilligungen