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Benutzung öffentl. Grund

Die vorübergehende Benutzung von öffentlichem Grund zu Sonderzwecken ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligungen werden durch die Regionalpolizei erteilt.

Gesuch Platz- oder Standbewilligung/Plakatierung auf öffentlichem Grund

Plan Neumarktplatz [pdf, 213 KB]

Gesuch für eine Veranstaltungsbewilligung bzw. einen Gastro-Einzelanlass [pdf, 337 KB]

Reglement "Benützung öffentlicher Grund" [pdf, 142 KB]

Temporäre Strassenreklame/Wahl- und Abstimmungsplakate

Die Regionalpolizei Brugg stützt sich betreffend temporäre Strassenreklamen auf die geltenden kantonalen Richtlinien für Strassenreklame. Als temporäre Strassenreklame gelten jene, die auf einen bestimmten, zeitlich begrenzten Anlass hinweisen. Falsch platzierte Banderolen/Reklametafeln werden unter Kostenfolge demontiert und eingezogen.

Richtlinien über Strassenreklamen sowie Wahl- und Abstimmungsplakate