Gastgewerbe / Veranstaltungen
Gastgewerbe
Die Regionalpolizei Brugg erteilt in der Stadt Brugg im Rahmen des Gastgewerbegesetzes (GGG) folgende Bewilligungen:
- Aufnahme/Mutation von gastgewerblichen Tätigkeiten und Verkauf von Spirituosen
- öffentlicher Einzelanlass mit Wirtetätigkeit (für Vereinsanlässe und ähnliches)
- Verlängerung der Öffnungszeiten (nur für einen Einzelanlass)
Merkblatt Gastgewerbegesetz (GGG) [pdf, 444 KB]
Öffnungszeiten Feiertage 2026 [pdf, 155 KB]
Meldeformular Eröffnung/Mutation Gastgewerbebetrieb [pdf, 121 KB]
Meldeformular "Veranstaltung und/oder gastgewerbliche Tätigkeit" (Einzelanlass) [pdf, 337 KB]
In unseren Partnergemeinden ist weiterhin die zuständige Behörde (Gemeinderat) für die Ausstellung der oben erwähnten Bewilligungen zuständig.
Schall- und Laser: Bundesgetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)
Zweck des NISSG ist es, das Publikum bei Konzerten, in Discos und an Veranstaltungen vor zu hohen Schallemissionen zu schützen. Ausserdem soll erreicht werden, dass die Bestrahlung der Besucher nicht über dem Grenzwert liegt und das Unfallrisiko minimiert wird. Das NISSG regelt zum Schutz des Publikums die Grenzwerte und Schallpegel bei öffentlichen Musikveranstaltungen..
Die gesetztlichen Bestimmungen und weitere Informationen sind unter folgendem Link ersichtlich: Informationen Schall und Laser (NISSG)
Veranstaltungen
Hinweise zum Jugendschutz und Alkoholausschank:
Hinweisschild Jugendschutz [pdf, 130 KB]
Jugendschutz - Festen ohne Nebenwirkungen [pdf, 360 KB]
Merkblatt Einzelanlass [pdf, 28 KB]
Merkblatt Anforderung an Ausschank und Verkauf von Alkohol [pdf, 25 KB]
Hinweise zum Brandschutz:
Checkliste Veranstaltungen Flüssiggas [pdf, 253 KB]
Kontrolle von Gasgeräten [pdf, 209 KB]
AGV _ Brandschutz Zuständigkeit [pdf, 589 KB]