Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)
Nach §54a BauG können die Gemeinden das Verkehrsaufkommen in einem Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) mit den Verkehrskapazitäten und der Siedlungsentwicklung abstimmen. Der Stadtrat Brugg und der Gemeinderat Windisch haben im Jahr 2017 den KGV genehmigt. Dieser besteht aus einem Massnahmenbericht sowie aus den Teilplänen Fussverkehr, Veloverkehr, öffentlicher Verkehr sowie motorisierter Individualverkehr. Der KGV betrifft die Gemeinde Windisch sowie das Stadtgebiet Brugg vor der Fusion mit Schinznach-Bad. Der KGV ist behördenverbindlich.