Navigieren in Brugg

Nutzung des öffentlichen Raums

Vom 2. August 2025 bis 30. September 2025 ermöglicht die Stadt eine flexiblere Nutzung des öffentlichen Raums ohne Bewilligungsverfahren und ohne zusätzliche Gebühr. Dabei bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Gastronomiebetriebe dürfen ihre Aussenbestuhlung um max. eine Tischreihe ausweiten. Die Abteilung Planung & Bau unterstützt gerne dabei, temporär und kostengünstig das dafür notwendige Mobiliar zu beschaffen, 
  • Gewerbe können den Vorbereich vor ihrem Lokal durch Ausstellungen, Sitzgelegenheiten und Begrünung aufwerten, 
  • Bewohnende können den Vorbereich vor ihrem Haus mit Sitzgelegenheiten und Begrünung aufwerten. 

Bei der Nutzung des Aussenraums sind die notwendigen Flächen für Feuerwehr, Blaulicht und öffentlichen Verkehr jederzeit freizuhalten. Im beigelegten Plan sind diese Flächen blau umrandet.

Freizuhaltende Flächen Hauptstrasse [pdf, 433 KB]

Verfahren

Die Ausweitung der Aussenbestuhlung für Gastronomie und die Aufwertung der Vorbereiche ist während der Testphase von der Bewilligungspflicht befreit. Es ist kein offizielles Gesuch nötig. Es besteht jedoch eine Meldepflicht bei Planung & Bau.
Dazu ein Foto «vorher» und «neu» an baubewilligungen@brugg.ch schicken. Fallweise nehmen Mitarbeitende der Abteilung Planung & Bau die Bestuhlung im Rahmen einer kurzen Begehung in Augenschein. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Nutzung des öffentlichen Raums: 

FAQ Nutzung des öffentlichen Raums [pdf, 87 KB]

Beratung

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden, oder möchten sich von der Stadt Brugg beraten lassen?
Gerne sind wir für Sie da. Bitte richten Sie ihr Anliegen an William Barbosa, Projektleiter Stadtplanung (william.barbosa@brugg.ch)