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Projekt Neubau Regenbecken Altenburg

Umfang: Neubau Regenbecken (GEP Massnahme)
KV: 2‘556‘000.-
Ausführung: 2021 / 2022

Eine wichtige Massnahme zum Schutz der Aare stellt der Neubau des Regenbeckens „Altenburg“ mit den nötigen Rückbauten sowie Anpassungen im Leitungsbestand dar. Die nicht gewässerschutzkonforme Regenentlastung „HE3 Altenburg“ muss gemäss der Entwässerungsplanung aufgehoben werden und durch ein Regenbecken ersetzt werden. Es handelt sich um ein künstlich angelegtes Becken, das dazu dient, grössere Mengen Niederschlagswasser zu speichern. Bei geringeren Regenfällen wird das überschüssige Wasser aus den Kanalisationsleitungen in der Speicherkammer zwischengespeichert und über das Abwasserleitungssystem verlangsamt der Abwasserreinigungsanlage zugeführt. Bei grösseren Regenfällen durchströmt das aufgestaute verschmutzte Wasser die Speicherkammer. Dabei können sich die Schmutzstoffe absetzen, und die Schwimmstoffe werden durch die Tauchwand zurückgehalten. Das damit vorgeklärte und stark verdünnte Abwasser kann dann in die Aare eingeleitet werden.

Das Regenbecken ist aufgrund der bestehenden Netzstruktur der öffentlichen Kanalisationsleitung standortgebunden und muss für den optimalen Betrieb lagegenau ins Leitungssystem eingepasst werden. Im vorgesehenen Bereich des Aareufers und in der Nähe des „Schlössli Altenburg“ kann dies mit einer unterirdischen Baute unauffällig und ohne die Landschaft zu beeinträchtigen, realisiert werden.

Bereits in der technischen Machbarkeitsstudie des Neubaus des Regenbeckens hat sich früh gezeigt, dass beim ortsgebundenen Standort folgende Interessen im Bereich Nutzungen, Naturschutz und Archäologie zu berücksichtigen sind:

  • Bau- und Nutzungsordnung
  • Gewässerraum Aare
  • Auenschutzpark
  • Hochwassergefahrenzonen (Bestimmungen der Aargauischen Gebäudeversicherung)
  • Archäologische Denkmalschutzflächen (Spitzgräben des mittelalterlichen Kastells)
  • Denkmalpflege (Umgebung des „Schlössli Altenburg“)
  • Ortsbildschutz
  • Ökologischer Ausgleich
  • Geologische Baugrundverhältnisse

Diese komplexen Themen erforderten umfassende Abklärungen und den aktiven Einbezug der kantonalen Behörden wie der Abteilung Landschaft und Gewässer sowie der Kantonsarchäologie durch die Abteilung Planung und Bau. Weitere interessante Detailinformationen können aus den nebenstehenden Links entnommen werden.

Der Einwohnerrat stimmte an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2017 dem Kredit für den Bau des Regenbeckens "Altenburg" über CHF 2’563’000 mit 31 Ja- zu 8 Nein-Stimmen zu. Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen.

An der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 lehnten die Stimmberechtigten den Kredit für das Regenbecken mit 2‘073 Nein- gegen 1‘617 Ja-Stimmen ab.
Der Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau forderte daraufhin den Stadtrat auf, der zuständigen Abteilung für Umwelt bis Ende 2018 das Vorgehen für die Umsetzung der korrekten Regenwasserbewirtschaftung aufzuzeigen.
Der Stadtrat beauftragte in der Folge die Abwasseringenieure Alternativen zu prüfen. Der Bericht „Regenwasserbehandlung im westlichen Stadtgebiet, Prüfung von Alternativen“ mit Stand vom 9. November 2018 liegt vor (siehe Informationen).
Die eingehende Studie alternativer Lösungsansätze zeigte auf, dass die Regenwasserbehandlung in einem Regenbecken die ökologisch und ökonomisch zweckmässigste Lösung darstellt. Wie bereits in der Gesamtüberarbeitung der Generellen Entwässerungsplanung eingehend evaluiert wurde, zeigt sich auch bei der vorliegenden Überprüfung von möglichen Varianten, dass trotz konsequenter Trennung von sauberem und verschmutztem Abwasser ein Regenbecken mit Rückhalte- und Vorklärfunktionen und als Massnahme zur Störfallbekämpfung erforderlich ist. Es zeigt sich auch, dass auf den Bau eines Regenbeckens nur mit massiv kostenintensiveren Lösungsansätzen verzichtet werden könnte und zudem mit schwierigen Umsetzungsbedingungen zu rechnen wäre. Dies hätte weitreichende Folgen für den Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung und muss als klar unverhältnismässig eingestuft werden. Die gewählte Lage des Regenbeckens hat sich erneut bestätigt, da ein Projekt ausserhalb der Bauzone gemäss den kantonalen Vorgaben nicht bewilligungsfähig ist.

Die Stadt Brugg steht in der Pflicht. Daher legte der Stadtrat dem Einwohnerrat an der Sitzung vom 18. Oktober 2019 den Kredit zum Bau eines Regenbeckens für Brugg West ein zweites Mal vor. Der Einwohnerrat hat den Kredit bewilligt. Das Referendum wurde dieses Mal nicht ergriffen. Zwischenzeitlich ist die Baubewilligung abgelaufen und das exakt gleiche Projekt musste nochmals öffentlich aufgelegt werden. Entgegen der ersten Auflage sind dieses Mal Einwendungen eingegangen welche die Ausführung verzögern.