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Drohnen und Flugmodelle

Laut Polizeireglement der Stadt Brugg ist der Einsatz einer Drohne bewilligungspflichtig §7 Abs. 3.

Meldung Einsatz Drohne und Flugmodelle im Siedlungsgebiet

Zusätzlich zum Gesuch/zur Meldung an die Regionalpolizei Brugg muss beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Bewilligung eingeholt werden, sollte die Drohne über 30 kg schwer sein.

Flugverbotszonen bazl.admin

Allgemeine Informationen zum Einsatz einer Drohne