Süssbachunterführung; Ausbau für den Radverkehr
Umfang: Sanierung Unterführung, Verbesserungen für den Langsamverkehr
Kosten: keine (Kantonsprojekt)
Ausführung: unbestimmt
Die bestehende Süssbachunterführung soll baulich so angepasst werden, dass das bestehende Fahrverbot für Radfahrer aufgehoben werden kann. Das Projekt sieht vor, die Trennwand zwischen Gehweg und Bach abzubrechen und in seitlich verschobener Lage neu zu erstellen sowie den bestehenden Weg um bis zu 55 cm tiefer zu legen. Damit wird der Raum für den Langsamverkehr soweit vergrössert, dass mit einem Lichtraumprofil von mindestens 2.40 m Breite und 2.35 m Höhe der Begegnungsfall zwischen zwei Radfahrern in der Unterführung möglich ist. Der Raum für den Süssbach wird dadurch reduziert und damit das Überflutungsrisiko in der Unterführung erhöht. Dementsprechend muss ca. alle 2 bis 3 Jahre mit einer Überflutung der Unterführung gerechnet und jeweils eine kurzzeitige Sperrung in Kauf genommen werden.
Die Beleuchtung in der Unterführung wird erneuert und gegenüber dem heutigen Zustand verstärkt, was zu einem freundlicheren Erscheinungsbild führt.
Die Erstellung kantonaler Radrouten fällt nicht unter die Beitragspflicht der Gemeinden. Sie geht zu Lasten der Strassenrechnung des Kantons. Der Bund wird dem Kanton über das Agglomerationsprogramm der 2. Generation einen Beitrag gutschreiben. Es handelt sich um ein Vorhaben an einer kantonalen Radroute. Die Zuständigkeit für den Bau liegt daher gemäss § 86 BauG und § 2 Abs. 1 StrG beim Kanton. Die Stadt Brugg muss für den Ausbau der Süssbachunterführung keinen Beitrag leisten.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat den Baukredit für die Anpassung der Süssbachunterführung provisorisch genehmigt und die Ermächtigung zur öffentlichen Auflage erteilt. Diese erfolgte vom 11. November bis 10. Dezember 2019. Aufgrund von Einwendungen verzögert sich die Umsetzung auf unbestimmte Zeit.