Erstellung GEP 2. Generation Schinznach-Bad und Umiken
Planung: ab 2026 bis 2029
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) bildet die planerische Grundlage für den Gewässerschutz auf kommunaler und regionaler Ebene. Er zeigt auf, wie das Gemeindegebiet entwässert wird, und dient als zentrales Instrument für den finanz- und umweltbewussten Ausbau sowie den Unterhalt der Abwasserinfrastruktur.
Der GEP gibt Auskunft über den Zustand der Entwässerungsanlagen sowie die Gewässer und stellt diese den geltenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Daraus werden der Handlungsbedarf sowie die erforderlichen Massnahmen inklusive Kostenschätzungen und Prioritäten abgeleitet.
Durch die laufende Umsetzung der GEP-Massnahmen sowie die jährliche Nachführung bleibt der GEP als Planungsinstrument aktuell. Neben den technischen Berichten und Plänen stellt insbesondere der Investitionsplan ein zentrales Finanzplanungsinstrument dar. Er beinhaltet die vorgesehenen Massnahmen, deren Grobkosten sowie die Priorisierung.
Der GEP der Stadt Brugg entspricht seit dem Jahr 2016 den Anforderungen der 2. Generation, wobei die Ortsteile Umiken und Schinznach-Bad darin nicht enthalten sind. Die bestehenden GEP dieser beiden Ortsteile stammen aus den Jahren 2008 (Umiken) bzw. 2006 (Schinznach-Bad) und entsprechen den Vorgaben der 1. Generation. Für den Ortsteil Villnachern ist vorgesehen, den GEP bis spätestens Ende 2027 auf den Stand der 2. Generation zu bringen.
Der von der Stadt Brugg beauftragte GEP-Ingenieur, hat bereits Vorarbeiten für die GEP 2. Generation der Ortsteile Umiken und Schinznach-Bad geleistet. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung des Pflichtenhefts sowie die Zustandserfassung der Kanalisation mittels Kanal-TV-Aufnahmen.
Für die vollständige Erstellung des GEP 2. Generation sind nun die weiteren Arbeiten zu erstellen, sodass der GEP für die Ortsteile Umiken und Schinznach-Bad bis im Jahr 2029 abgeschlossen werden kann.
Der entsprechende Kreditantrag für die Erstellung des Generellen Entwässerungsplan wurde dem Einwohnerrat im Mai 2026 vorgelegt. Nach einem positiven Kreditentscheid können die Arbeiten fortgeführt werden.