Gemeindezusammenschluss Brugg - Villnachern FAQ
Ab sofort sind alle Informationen und Dienstleistungen, die bisher auf der Webseite von Villnachern aufgeschaltet waren, auf der Webseite von Brugg zu finden. Die Homepage von Villnachern wird Anfang 2026 abgeschaltet.
Grundsätzlich werden per 1. Januar 2026 alle Reglemente von Villnachern aufgehoben, und es gelten neu die Brugger Reglemente. Die Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan behalten ihre Gültigkeit. Auch bei der Adressierung änderte sich nichts, die Strassennamen und die Postleitzahl 5213 sowie der Ortsname Villnachern blieben erhalten (Beispiel: Dorfstrasse 1, 5213 Villnachern).
Die wichtigsten Neuerungen sind im Flyer zusammengestellt, der auch allen Haushalten von Villnachern zugestellt worden ist. Unter den folgenden Stichworten sind weitere Informationen zusammengestellt.
Aktuelle Informationen werden jeweils auf der Startseite der Homepage prominent veröffentlicht. Unter «Alle Mitteilungen» können auch ältere News eingesehen und das Archiv durchgestöbert werden. Ausserdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden, und so immer auf dem Laufenden zu sein (Newsletter abonnieren).
Abstimmungen und Wahlen
Kann ich auch im Ortsteil Villnachern meine Stimme an der Urne abgeben?
Es wird folgende Urnenstandorte geben: Stadthaus Brugg, Turnhalle Bodenacker, Mehrzweckhalle Umiken, Kindergarten Weiermatte. Urnenöffnungszeiten: Sonntag von 8.45 – 9.45 Uhr.
Können Abstimmungsunterlagen noch in den Briefkasten des Gemeindehauses Villnachern eingeworfen werden?
Bei den Wahlen und Abstimmungen vom 30. November 2025 können die Couverts noch im Briefkasten des Gemeindehauses Villnachern deponiert werden. Bei den kommenden Wahlen und Abstimmungen kann der Briefkasten des Stadthauses Brugg (Hauptstrasse 3, strassenseitige Eingangstür) jeweils bis um 9.45 Uhr des Abstimmungstages genutzt werden.
Wo finde ich Informationen und Resultate?
Informationen zu kommunalen Wahlen und Abstimmungen sowie die Resultate der Stadt Brugg werden jeweils unmittelbar nach Abschluss der Auszählung beziehungsweise nach 12.00 Uhr bei kantonalen und eidgenössischen Vorlagen unter www.brugg.ch/abstimmungen auf der Homepage der Stadt Brugg publiziert.
Alter
Welche Spitex ist für den Ortsteil Villnachern zuständig?
Die Spitex Region Brugg kümmert sich weiterhin um die Bewohnerinnen und Bewohner von Villnachern.
Koordinationsstelle Alter Region Brugg
Ab 1. Januar 2026 stehen sämtliche Dienstleistungen der Koordinationsstelle Alter Region Brugg der Bevölkerung von Villnachern zur Verfügung. Die Koordinationsstelle hat ihr Büro im Erdgeschoss des Gemeindehauses Windisch (Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch). Sie kann per Telefon 056 441 48 48 oder per Mail renate.troesch@alterregion-brugg.ch kontaktiert werden. Weitere Informationen zur Koordinationsstelle Alter Region Brugg sind auf der Website alterregion-brugg.ch zu finden.
Pro Senectute Bezirk Brugg
Die Pro Senectute organisiert verschiedenste Kurse und Veranstaltungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Bewegung. Sie bietet auch individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung und Entlastung im Alltag zu Hause und ist zentrale Anlauf- und Beratungssteslle für alle Fragen zum Thema Alter(n).
Die Beratungsstelle des Bezirks Brugg hat ihre Büros am Neumarkt 1, 5200 Brugg. Sie erreichen sie per Telefon 056 441 06 54 oder per Mail brugg@ag.prosenectute.ch
Seniorenrat
Der Verein Seniorenrat ist ein Forum für alle an Alters- und Generationenfragen interessierten Menschen 60+.
Er bezweckt vor allem das Aufnehmen und die Vertretung der Bedürfnisse und Interessen der älteren Bevölkerung und die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen.
Amtliche Publikationen
Amtsblatt Kanton Aargau
Das amtliche Publikationsorgan der Stadt Brugg ist das Amtsblatt des Kantons Aargau.
Homepage der Stadt Brugg
Auch auf der Homepage der Stadt Brugg werden amtliche Publikationen in der Regel veröffentlicht. Dort können Sie auch einen Newsletter abonnieren, um immer auf dem neusten Stand zu sein.
Asylwesen
Bleiben die Wohnungen, welche aktuell für Flüchtlinge zur Verfügung stehen, bestehen?
Ja, die Wohnungssituation bleibt unverändert. Die Betreuung der Personen wird über die Sozialen Dienste der Stadt Brugg sichergestellt.
Bauwesen
Welche Bau- und Nutzungsordnung gilt?
Die Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan von Villnachern behalten im Stadtteil Villnachern Gültigkeit. Für das übrige Stadtgebiet gelten die Bau- und Nutzungsordnung und der Bauzonen- und Kulturlandplan der Ortsteile Brugg und Umiken beziehungsweise im Ortsteil Schinznach-Bad jene von Schinznach-Bad.
Wo melde ich mich, wenn ich ein Baugesuch einreichen möchte oder Beratung im Zusammenhang mit einem Baugesuch wünsche?
Melden Sie sich per Mail planung.bau@brugg.ch oder per Telefon 056 461 76 33 bei der zuständigen Abteilung Planung & Bau.
Wo melde ich mich, wenn ich ein Planungsprojekt (Sondernutzungsplan, Gestaltungsplan) einreichen möchte oder eine Beratung in Zusammenhang mit einem Planungsprojekt wünsche?
Melden Sie sich per Mail planung.bau@brugg.ch oder per Telefon 056 461 76 33 bei der zuständigen Abteilung Planung & Bau.
Wie gebe ich ein Baugesuch ein?
Das Gesuch kann digital eingereicht werden, muss aber in jedem Fall auch in 2facher Ausführung in Papierform bei der Abteilung Planung & Bau abgegeben werden. Weitere Informationen sowie relevante Formulare und Dokumente finden Sie unter www.brugg.ch/baubewilligungen.
Welche Gebühren gelten ab 1. Januar 2026 in Bausachen?
Es gilt das Brugger «Gebührenreglement in Bausachen». Alle Baubewilligungen ab dem 1. Januar 2026 werden durch die Brugger Behörden bewilligt und nach dem Brugger Reglement verrechnet.
Die Abwasseranschlussgebühren werden durch die Stadt Brugg und die Wasseranschlussgebühren durch die IBB AG verrechnet. Die Gebühren der Stadt Brugg gelten ab dem 1. Januar 2026.
Was ändert sich bei den Parzellen- und Gebäudeversicherungsnummern?
Im bisherigen Gemeindegebiet von Villnachern ändern sich die Parzellen und die Assekuranznummern (vgl. amtliche Publikation). Die Parzellennummer wird um die Zahl 7000 erhöht, die Gebäudeversicherungsnummer um die Zahl 5000. Ein Beispiel: Hatte eine Parzelle in Villnachern bisher die Parzellennummer 534, so hat sie neu die Nummer 7534.
Beglaubigungen
Wo bekomme ich eine Beglaubigung?
Vereinbaren Sie für die Beglaubigung von Unterschriften und/oder Kopien einen Termin mit der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@brugg.ch, Telefon 056 461 76 24).
Betreibungen
Welches Betreibungsamt ist zuständig?
Wie bisher ist das Betreibungsamt Brugg an der Villnachernstrasse 2 in Umiken zuständig (info@babrugg.ch, Telefon 056 441 68 68).
Wie erhalte ich einen Betreibungsregisterauszug?
Hier ändert sich für Sie nichts. Ein Betreibungsregisterauszug kann weiterhin online bestellt werden. Sie werden per Mail benachrichtigt und auf einen Link verwiesen, unter dem Sie das Dokument herunterladen können.
Entsorgung
Wo finde ich den Entsorgungskalender?
Der Entsorgungskalender wird jeweils im Dezember in alle Haushaltungen verschickt und ist auf der Homepage der Stadt Brugg unter www.brugg.ch/entsorgung aufgeschaltet.
Welche Gebühren gelten?
Ab 1. Januar 2026 gelten die Verkaufspreise und Gebühren der Stadt Brugg. Die Gebührentarife finden Sie im Anhang des Abfallreglements unter www.brugg.ch/entsorgungsgebühren.
Für die Entsorgung wird eine Grundgebühr von 70 Franken pro Haushalt und Jahr erhoben. Die Grundgebühr wird jährlich von der IBB Energie AG in Rechnung gestellt. Darin inbegriffen ist die Entsorgung von Grüngut, Glas, Alteisen und Papier.
Die Sackgebühr beträgt:
Fr. 1.30 pro 17 Liter-Sack
Fr. 2.50 pro 35 Liter-Sack
Fr. 4.40 pro 60 Liter-Sack
Fr. 7.90 pro 110 Liter-Sack
Wann findet die Kehricht- und die Grüngutabfuhr in Villnachern statt?
Die Kehricht- und Grüngutabfuhr wird weiterhin von der Firma Voegtlin Meyer AG durchgeführt und findet wöchentlich statt. Die Abfuhrtage bleiben gleich, die Grünabfuhr wird von April bis November jeden Dienstag (von Dezember bis März jeden 2. und 4. Dienstag im Monat) durchgeführt, die Kehrichtabfuhr jeweils am Mittwoch (Bereitstellung bis 7.00 Uhr).
Die weiteren Termine werden im Entsorgungskalender 2026 publiziert.
Wo kann ich Kehrichtsäcke kaufen?
Kehrichtsäcke können im Volg Villnachern bezogen werden. Weitere Verkaufsstellen befinden sich in Brugg (Buono Biofachhandel, Coop Neumarkt, Denner Bahnhofpassage, Migros Neumarkt, Lidl Neumarkt, Migrol Zurzacherstrasse, Reformhaus Kuhn, Sonneland Shop), Umiken (Auto Schlatter AG), Schinznach-Bad (Volg) und Windisch (Coop Campus).
Ich habe noch Abfallmarken. Wie lange kann ich sie noch verwenden?
Übriggebliebene Villnacher Abfallmarken werden bis Ende Juni 2026 akzeptiert.
Brauche ich für die Kehrichtcontainer auch künftig Containerblomben?
Nein, ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Container mit Chips ausgerüstet werden. Die Abrechnung erfolgt künftig nach Gewicht, der Entsorgungsdienstleister (zurzeit Voegtlin Meyer AG) stellt vierteljährlich Rechnung. Die Voegtlin Meyer AG kontaktiert die Kunden mit Containern direkt wegen der Umstellung auf Chips.
Was ist mit der Sammelstelle an der Dorfstrasse?
Die Wertstoff-Sammelstelle beim Mehrzweckgebäude bleibt bestehen. Von Montag bis Samstag können dort Glas, Alu/Blech, Textilien, Kaffeekapseln und Batterien entsorgt werden.
Wann findet die Karton- und Papiersammlung im Ortsteil Villnachern statt?
Die Sammlung von Karton und Papier wird im Jahr 2026 am 9. Januar, am 28. März, am 22. Juni, am 5. September und am 17. November durchgeführt.
Wie funktioniert die Entsorgung von Sperrgut?
Sperrgut kann der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Sperrgutmarken können bei beim Volg Villnachern, der Abteilung Finanzen & Controlling der Stadt Brugg, beim Kiosk Eisi in Brugg oder beim Volg Schinznach-Bad bezogen werden. 1 Marke kostet 10 Franken.
Wie funktioniert die Entsorgung von Alteisen?
Für Alteisen (Besteck, Felgen, Grill, Kübel, Pfannen, Nägel, Stangen, Velos) findet viermal im Jahr eine Strassensammlung statt. 2026 ist dies am 20. März, am 19. Juni, am 14. August und am 13. November. Edmund und Brigitte Hartmann verzichten ab 2026 auf das Angebot der Sammelstelle in der Dorfstrasse.
Wie funktioniert die Entsorgung von Altöl und Speiseöl?
Ölige Abfälle können beim ReCenter Brugg-Windisch, Aarauerstrasse 112, 5200 Brugg, kostenpflichtig abgegeben werden.
Kann ich nun Kunststoff in eine extra Sammlung bringen?
Kunststoff-Sammelsäcke können im Volg Villnachern, im Volg Schinznach-Bad, bei den Recyclingcentern sowie bei Buono Biofachhandel, Coop Neumarkt und beim Sonneland Shop gekauft werden. Die gefüllten Säcke können bei den Recyclingcentern (ReCenter Brugg Windisch, Aarauerstrasse 112, 5200 Brugg, beziehungsweise Recyclingcenter Brugg, Aegertenstrasse 21, 5200 Brugg) abgegeben werden.
Einbürgerungen
Wer ist für die Einbürgerungen zuständig?
Wenn Sie sich einbürgern lassen wollen, wenden Sie sich an die Stadtkanzlei Brugg. Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen und Dokumente.
Kann ich als Villnacherin/Villnacher das Ortsbürgerrecht erlangen?
Ja. Für Einwohnerinnen und Einwohner des OrtsteilsVillnachern gelten die gleichen Bedingungen wie für alle Bruggerinnen und Brugger. Alle Informationen zur Ortsbürgergemeinde finden Sie auf der Homepage der Stadt Brugg unter www.brugg.ch/ortsbuerger.
Friedhof
Was passiert mit dem Friedhof Umiken?
Der Friedhof Umiken bleibt in seiner heutigen Form mit dem vorhandenen Grabangebot bestehen. Die Friedhofkommission Brugg Villnachern wird aufgelöst. Das Bestattungsreglement bleibt in seiner Grundform bestehen.
An wen wende ich mich bei Fragen zum Friedhof Umiken oder das Bestattungswesen?
Das Bestattungsamt ist der Stadtkanzlei angegliedert. Sie erreichen die Mitarbeitenden per stadtkanzlei@brugg.ch oder per Telefon 056 461 76 24. Sie können auch Ihre Fragen zum Friedhof Umiken beantworten.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Wie geht es mit der schulergänzenden Kinderbetreuung nach dem 1. Januar 2026 weiter?
- Die schulergänzende Kinderbetreuung wird bis Ende Schuljahr 2025/2026 wie bisher weitergeführt.
- An- und Abmeldungen für die Früh-, Randstunden- und Nachmittagsbetreuung kann wie bisher bei der Schule Villnachern (schuladministration@schulevillnachern.ch) vorgenommen werden.
- Der Mittagstisch wird bis Ende Schuljahr vom Verein Mittagstisch angeboten.
- Die Tarife für die von der Schule und dem Verein Mittagstisch angebotenen Betreuungsmodule ändern sich nicht.
Wie geht es ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 weiter?
- Die schulergänzende Kinderbetreuung wird ab August 2026 von der Tagesstern Brugg GmbH (www.tagesstern.ch/brugg) geführt. Es ist vorgesehen, das Angebot auszubauen und beispielsweise die Mittagsbetreuung an allen fünf Schultagen anzubieten.
- An- und Abmeldungen erfolgen direkt an den Tagesstern.
- Die Betreuung wird aber nach wie vor in denselben Räumlichkeiten auf der Schulanlage in Villnachern angeboten.
Ändern sich dann die Tarife?
Ja. Die Systematik ändert sich, die Tarife werden auf Basis einer Vollkosten-Rechnung bestimmt und sind deshalb etwas höher.
Die Mittagsbetreuung wird von der Stadt Brugg derzeit mit Fr. 8.– pro Tag und Kind unterstützt, der maximal von den Eltern zu bezahlende Tarif beträgt aktuell Fr. 20.– pro Tag und Kind.
Kann ich Beiträge an die Kinderbetreuung bekommen?
Ja. Ab 1. Januar 2026 gelten das Kinderbetreuungs- und das Elternbeitragsreglement der Stadt Brugg. Beitragsgesuche können bei der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@brugg.ch) eingereicht werden.
Die Reglemente, das Gesuch sowie regionale Kinderbetreuungs-Institutionen sind auf der Homepage der Stadt Brugg unter www.brugg.ch/kinderbetreuung aufgeschaltet.
Ortsbürgerwesen
Die Ortsbürgergemeinden werden im Rahmen des geplanten Gemeindezusammenschlusses ebenfalls zusammengelegt. Die Grundsätze der Ortsbürgergemeinde Brugg gelten auch für den Ortsteil Villnachern.
Ich bin Ortsbürgerin/Ortsbürger von Villnachern. Bin ich automatisch Ortsbürgerin/Ortsbürger von Brugg?
Ja. Ihre Angaben werden von der Gemeinde Villnachern übernommen, und Sie werden an die Ortsbürgergemeindeversammlungen von Brugg sowie zu den Anlässen der Ortsbürger/innen eingeladen.
Wenn Sie in Villnachern wohnen und Bürger/in von Brugg sind, sind Sie künftig ebenfalls Ortsbürger/in von Brugg.
Wenn Sie in Brugg wohnen und Bürger/in von Villnachern sind, sind Sie künftig ebenfalls Ortsbürger/in von Brugg.
Ab wann bin ich an der Ortsbürgergemeindeversammlung stimm- und wahlberechtigt?
Sie werden bereits für die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025 eingeladen und dürfen über das Budget 2026 abstimmen und die Kommissionsmitglieder für die neue Amtsperiode wählen.
Wer bewirtschaftet den Wald?
Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt unverändert durch den Forstbetrieb Brugg gemäss den geltenden Waldwirtschaftsplänen.
Wer ist mein Ansprechpartner in Sachen Pachtverträge?
Der Forstbetrieb Brugg ist für Anfragen betreffend Pacht Ansprechpartner.
Parkierung
Wie ist die Parkierung geregelt?
Die Parkierung bleibt in Villnachern unverändert. Die Stadt Brugg wird in nächster Zeit ihr Parkierungsreglement überarbeiten, was auch Anpassungen in Villnachern nach sich ziehen kann.
Politik
Stadtrat
Der Stadtrat ist die Exekutive – das vollziehende Organ – der Stadt Brugg. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die durch die Stimmberechtigten der Stadt jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt werden. Die aktuelle Legislatur dauert noch bis zum 31. Dezember 2025. Am 30. November 2025 findet der Urnengang zur Wahl der Mitglieder des Stadtrats, des Stadtpräsidiums sowie des Vizepräsidiums für die Legislatur 2026/2029 statt. Der Stadtrat vertritt die Gemeinde nach aussen; er wird seinerseits durch die Gemeindepräsidentin/den Gemeindepräsidenten und die Gemeindeschreiberin/den Gemeindeschreiber vertreten. Der Stadtrat fasst seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Vorbereitung und Vertretung der Geschäfte erfolgt in der Regel durch die einzelnen Mitglieder des Rats gemäss Ressortverteilung.
Mehr zum Stadtrat gibt es hier: www.brugg.ch/stadtrat
Einwohnerrat
In Brugg gibt es keine Einwohnergemeindeversammlung; sie wird durch den Einwohnerrat ersetzt. Der Einwohnerrat ist das Parlament und wirkt anstelle einer Gemeindeversammlung als Legislative der Stadt Brugg. Die 50 Ratsmitglieder werden von der Stimmbevölkerung jeweils für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Die aktuelle Legislatur dauert noch bis zum 31. Dezember 2025. Am 30. November 2025 findet der Urnengang zur Wahl der Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte der Legislatur 2026/2029 statt. Der Einwohnerrat tritt jährlich zu vier bis sechs Sitzungen zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich; Gäste sind herzlich willkommen. Zu den Sitzungen lädt jeweils das Ratsbüro ein. Es ist zuständig für die Traktanden sowie die Organisation der Sitzungen. Dem Ratsbüro gehören das Präsidium des Einwohnerrats, die Stimmenzählerinnen bzw. Stimmenzähler sowie der Stadtschreiber oder die Stadtschreiberin an.
Mehr zum Einwohnerrat gibt es hier: www.brugg.ch/einwohnerrat
Regionale Integrationsfachstelle (RIF)
Was macht die RIF?
Die RIF Brugg fördert das Zusammenleben der zugezogenen und einheimischen Bevölkerung. Sie handelt im Auftrag der beteiligten Gemeinden Birr, Brugg, Veltheim und Windisch sowie des Kantons Aargau. Zu ihren Aufgaben zählen:
- Beratung und Information für Privatpersonen und Fachpersonen
- Koordination der Freiwilligenarbeit im Integrationsbereich
- Schlüsselpersonen (Betreuung, Vermittlung, Rekrutierung)
- Begrüssungsgespräche für Neuzugezogene
- Projektförderung in den Gemeinden (Entwicklung, Begleitung und Beratung)
- Weiterbildungen und Öffentlichkeitsarbeit
- Angebotsübersicht und Vernetzung im Bereich Frühe Kindheit
Hat Villnachern auch Zugriff auf die Dienstleistungen der RIF?
Ab 1. Januar 2026 stehen sämtliche Dienstleistungen der RIF auch den Einwohnerinnen und Einwohnern von Villnachern offen.
Sicherheit
Wohin wende ich mich, wenn ich die Polizei brauche?
Für die polizeiliche Grundversorgung ist unverändert die Regionalpolizei Brugg zuständig. Sie erreichen die Polizei zu Bürozeiten unter Telefon 056 461 81 00 oder vor Ort an der Unteren Hofstatt 4, Brugg. In Notfällen wählen Sie die Notrufnummer 117.
Wer hilft bei einem Brand oder einer Überschwemmung?
Die Feuerwehr Villnachern schloss sich bereits per 1. Januar 2022 mit der Feuerwehr Brugg zusammen. In Notfällen wählen Sie die Notrufnummer 118.
Wird sich der Notfalltreffpunkt verschieben?
Der Notfalltreffpunkt befindet sich ab 1. Januar 2026 bei der Schulanlage Villnachern.
Schule
Welche Schule besuchen die Villnacher Kindergarten- und Primarschulkinder?
Die Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und an der Primarschule gehen weiterhin in Villnachern zur Schule.
Welche Schule besuchen die Oberstufen-Schülerinnen und Schüler?
Der Vertrag mit der Kreisschule Schenkenbergertal endet im Juli 2027. Ab Schuljahr 2027/2028 besuchen demnach die Villnacher Kinder die Oberstufe in Brugg. Zurzeit finden jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der Kreisschule statt, um einen für die Kinder besseren und den Schulbetrieb verträglicheren Übergang zu ermöglichen.
Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Ansprechstellen für Eltern und die Öffentlichkeit bleiben weitgehend unverändert. Die Eltern wenden sich bei Fragen zum Unterricht ihrer Kinder in erster Linie an die Lehrpersonen, bei administrativen oder allgemeinen organisatorischen Fragen an die Schulverwaltung in Villnachern.
Wie werden die Schulen Brugg und Villnachern zusammengeführt?
Im Schuljahr 2025/2026 bleibt für die Eltern und die Kinder von Villnachern grundsätzlich alles wie gehabt. Ab Januar 2026 werden die Schulverwaltung und die Schulleitung sukzessive in die Schule Brugg eingebunden. Ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 werden organisatorische und schulische Themen im Rahmen der Gesamtschule Brugg behandelt, wobei die einzelnen Schulstandorte in definierten Bereichen ihre Eigenständigkeit behalten.
Wird es weiterhin eine Lernzeit geben?
Im Schuljahr 2025/2026 wird die Lernzeit unverändert angeboten.
Auch ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es eine Hausaufgabenbetreuung, es wird den Eltern dann aber ein kleiner Beitrag in Rechnung gestellt.
Schulsozial- und Jugendarbeit
Gibt es in Villnachern eine Schulsozialarbeit?
Ab Januar 2026 wird sich die Schulsozialarbeit auch um den Kindergarten und die Primarschule in Villnachern kümmern. Zu Beginn arbeitet sie vor allem mit der Schulleitung und den Lehrpersonen zusammen, später auch mit den Klassen und einzelnen Kindern beziehungsweise deren Eltern.
Wie sieht es mit der Jugendarbeit aus?
Die Jugendlichen von Villnachern können das Jugend- und Kulturhaus Piccadilly in Brugg besuchen. Unter der Woche findet ein Mittagstisch für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe statt, an Nachmittag und Abenden bieten die Jugendarbeiten Treffmöglichkeiten mit unterschiedlichen Inhalten an. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25 Jahren.
Sozialversicherungen
Wo melde ich mich bei Fragen zu Sozialversicherungen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Villnachern können sich ab dem 1. Januar 2026 mit ihren Anliegen bezüglich Sozialversicherungen an die SVA-Zweigstelle in Brugg wenden. Der Schalter befindet sich bei der Abteilung Gesellschaft, Alte Post, Hauptstrasse 12, Brugg. Die Angebote und die Öffnungszeiten finden Sie auf der Homepage der Stadt Brugg.
Veranstaltungen
Braucht es für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund eine Bewilligung?
Ja, alle Nutzungen des öffentlichen Grunds in der Stadt Brugg sind bewilligungs und kostenpflichtig. Ab 1. Januar 2026 eingehende Gesuche werden durch die Abteilung Planung & Bau der Stadt Brugg bearbeitet.
Vereine
Erhalten die Vereine von Villnachern Unterstützung von der Stadt Brugg?
Die finanzielle Unterstützung der Vereine wird durch die Stadt Brugg im bisherigen Mass weitergeführt.
Wie kann auf Veranstaltungen hingewiesen werden?
Auf der Homepage der Stadt Brugg können selbständig Veranstaltungen erfasst werden (Startseite > Agenda > Alle Veranstaltungen). Der Kalender wird von Brugg Regio geführt. Nach Freigabe erscheinen die Anlässe im Veranstaltungskalender von Brugg Regio, der Stadt Brugg, der Gemeinde Windisch sowie in der Online-Ausgabe des Generalanzeigers.
Vermietung von Räumen und Material
Wo kann ich die Waldhäuser mieten?
Das Waldhaus Villnachern sowie das Waldhaus auf dem Brugger Berg können beim Forstbetrieb Brugg gemietet werden (www.forstbetrieb-brugg.ch).
Kann ich weitere Räumlichkeiten von der Stadt Brugg mieten?
Unter bestimmten Bedingungen können verschiedene Räume, Turnhallen und Anlagen der Stadt Brugg reserviert und gemietet werden. Auf der Homepage der Stadt Brugg sind alle Informationen und der Reservationsstand aufgelistet (www.brugg.ch/raumreservationen).
Wo kann ich Festmaterial mieten?
Beim Werkdienst der Stadt Brugg können Festbankgarnituren, Stehtische und verschiedenes Zubehör gemietet werden (www.brugg.ch/werkdienst)
Versorgung
Wer ist für die Stromversorgung zuständig?
Die Stromlieferung erfolgt in Villnachern weiterhin durch die IBB Energie AG und in Wallbach die AEW Energie AG.
Wer ist für die Wasserversorgung zuständig?
Für die Wasserversorgung ist die IBB Energie AG zuständig. Sie liest die Zähler ab und erstellt die Abrechnung der Gebühren. Für die ersten drei Quartale des Jahres wird eine Akontorechnung und per Jahresbeginn des Folgejahres eine Schlussabrechnung erstellt.
Die Grundpauschale pro Zähler beträgt Fr. 144.- im Jahr, der Verbrauch wird mit Fr. 1.85 pro m³ in Rechnung gestellt.
Wer ist für den Bereich Abwasser zuständig?
Für alle Fragen zum Thema Abwasser ist die der Fachbereich Tiefbau der Abteilung Planung & Bau zuständig. Die Gebühren werden durch die IBB Energie AG im Auftrag der Stadt Brugg in Rechnung gestellt.
Pro m³ Frischwasser-Verbrauch werden Fr. 2.30 in Rechnung gestellt.
Werkdienst
Wer erbringt künftig die Dienstleistungen?
Die bisherigen Leistungen des Werkdienstes Villnachern werden ab dem 1. Januar 2026 durch den Werkdienst der Stadt Brugg erbracht. Dazu gehören der bauliche und betriebliche Unterhalt von Gemeindestrasse, Geh- und Fahrradwegen, der Winterdienst, die Grünflächenpflege, der Unterhalt der Kanalisation und von Brunnenanlagen, der Betrieb von Abfallentsorgungseinrichtungen, das Bereitstellen von Infrastruktur für Veranstaltungen und so weiter.
Zuständigkeiten
| Stadtkanzlei | T 056 461 76 24 | stadtkanzlei@brugg.ch |
| Baubewilligungen | T 056 461 76 33 | baubewilligungen@brugg.ch |
| Einwohnerdienste | T 056 461 76 67 | einwohnerdienste@brugg.ch |
| Feuerwehr | T 056 441 76 42 | info@fwbrugg.ch |
| Finanzen & Controlling | T 056 461 76 42 | finanzverwaltung@brugg.ch |
| Forstbetrieb | T 056 440 53 53 | forst@brugg.ch |
| Sozialdienst/SVA-Zweigstelle | T 056 461 76 60 | sozialdienst@brugg.ch |
| Gesellschaft | T 056 461 76 60 | gesellschaft@brugg.ch |
| Planung & Bau | T 056 461 76 33 | planung.bau@brugg.ch |
| Regionales Betreibungsamt | T 056 441 68 68 | info@babrugg.ch |
| Regionales Zivilstandsamt | T 056 448 90 90 | zivilstandsamt@brugg.ch |
| Regionalpolizei | T 056 461 81 00 | brugg.posten@repol.ag.ch |
| Schule Brugg | T 056 460 20 50 | mail@schule-brugg.ch |
| Steuern | T 056 461 76 52 | steueramt@brugg.ch |
| Wasserversorgung IBB | T 056 460 28 00 | info@ibbrugg.ch |
| Werkdienst | T 056 442 52 74 | info@ibbrugg.ch |
Adresse
Stadtkanzlei
Hauptstrasse 3
Postfach
5201 Brugg
Google Maps
Tel. 056 461 76 24
E-Mail