Ortsbürgerfondskommission
Seit 2024 besteht unter dem Namen «Ortsbürgerfonds Brugg» ein unselbständiger Fonds, der Teil des Vermögens der Ortsbürgergemeinde Brugg bildet.
Der Fonds bezweckt die Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Brugg durch die finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen, Projekten und Anlässen in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales.
Die Zusprechung der Leistungen aus dem Ortsbürgerfonds fällt in die Zuständigkeit der Ortsbürgerfondskommission, die vierteljährlich oder nach Bedarf über die Anträge befindet.
- Die Gesuche von Einzelpersonen für Unterstützungen aus dem Ortsbürgerfonds sind bei der Stadtkanzlei ( Hauptstrasse 3, 5200 Brugg oder per Mail an stadtkanzlei@brugg.ch) einzureichen und zu begründen.
- Die Gesuche für Anlässe und Projekte haben zusätzlich einen Beschrieb des Anlasses oder Projekts mitsamt der vorgesehenen Finanzierung zu enthalten.
Weiteres entnehmen Sie dem Reglement über den Ortsbürgerfonds Brugg (Ortsbürgerfondsreglement)
Adresse
Stadtkanzlei
Hauptstrasse 3
Postfach
5201 Brugg
Google Maps
Tel. 056 461 76 24
E-Mail
Kontaktpersonen
| Kontaktpersonen | Kontakt |
|---|---|
Buchwalder Yvonne Funktion
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Zentrale 056 461 76 24
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Kistler Helena Funktion
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Zumstein Johanna Funktion
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Lauber Anton Funktion
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