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Was tun bei einem Wildunfall?

Unfälle melden ist Pflicht.

Merken Sie sich: 

  • Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz unverzüglich die Polizei (Tel 117) zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.
  • Auch den aufmerksamsten Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern kann ein Unfall passieren. Tiere rennen oft unvermittelt auf die Strasse. Wichtig ist, unverzüglich und richtig zu handeln.
  • Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht, entsprechend ihrem Zustand professionell versorgt und allenfalls erlöst werden.
  • Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist und der Unfall der Polizei gemeldet und protokolliert wurde.
  • Es ist verboten, das tote Tier mitzunehmen, das gilt strafrechtlich als Wilderei.

So handeln Sie richtig:

  1. Anhalten und Warnblinker einschalten.
  2. Unfallstelle sichern (Pannendreieck).
  3. Polizei Tel. 117 anrufen (die Polizei bietet die Fachleute auf) oder, sofern bekannt, den zuständigen Wildhüter benachrichtigen.
  4. Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern! Wichtig ist, nicht selber zu versuchen, einem verletzten Tier zu helfen. Dies gilt besonders bei Wildtieren. Es wird noch mehr in Angst versetzt und ist noch mehr gestresst.
  5. Auf Polizei, Wildhüter, Jäger oder Tierarzt warten.

Flyer Wildunfall [pdf, 3.6 MB]