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Hundekontrolle

Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Neuanschaffung, Adressänderung, Tod des Hundes) innert zehn Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie können die An- oder Abmeldung des Hundes sowie den Halterwechsel weiter unten vornehmen. Zeitgleich ist die Mutation selbstständig auf www.amicus.ch mit dem persönlichen Zugangscode einzutragen oder via Helpdesk unter Tel. 0848 777 100 zu melden.

Für die gemeldeten Hunde in der Stadt Brugg werden Gebühren von 120 Franken/Hund pro Jahr in Rechnung gestellt, davon verbleiben 100 Franken in der Gemeinde und 20 Franken sind dem Kanton zu überweisen. Mit der Taxe werden die Robby-Dog-Behälter bewirtschaftet (Ersatz/Unterhalt, Leerungen) und die Entsorgung des Hundekots finanziert.

Die Erhebung der Hundetaxe erfolgt jeweils im Mai.

Wird die Hundehaltung nach Entrichten der Taxe zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober aufgegeben, kann der Halter die Hälfte der Taxe (60 Franken) zurückfordern, wenn die Meldung innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle eingeht (§21 Abs. 4 HuV). Wird ein Hund innerhalb des «Hunde»-Jahres ersetzt oder wird der Wohnsitz innerkantonal gewechselt , ist keine zusätzliche Taxe fällig (§21 Abs. 5 HuV). Bei einem ausserkantonalen Zuzug müssen die vollen Gebühren bezahlt werden.

Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der kantonalen Webseite

 

Angaben zum Halter

Angaben zum Hund

Das Microchip-Nr. befindet sich auf Seite 3 des Hundehalterpasses.

Ich habe einen Hund angeschafft

Bitte lassen Sie uns eine Kopie des Heimtierausweises (Hundebüchlein) zukommen.

Mein Hund ist verstorben

Ich habe meinen Hund an eine/n neue/n Halter/in übergeben