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Ersatz eines Signals

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung

Stadtrat Brugg
Brugg
Spitalrain

Spitalrain – Aufhebung gelb markierte Parkfelder auf Parzelle Brugg LIG 394 und 447
Spitalrain – Erstellung von zwei öffentlichen, weiss markierten, Parkfeldern auf Parzelle Brugg LIG 394 und 447

Hinweis: Sämtliche für diese Parkplätze ausgegebenen Parkkarten verlieren ihre Gültigkeit mit Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung.

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 01.04.2026 bis 30.04.2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Stadt Brugg

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