Navigieren in Brugg

Resultate der Gesamterneuerungswahlen des Stadtrats sowie der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten vom 30. November 2025 für die Amtsperiode 2026/2029

Die Stimmberechtigten der Stadt Brugg haben an den Gesamterneuerungswahlen des Stadtrats sowie der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten vom 30. November 2025 wie folgt gewählt:

Anzahl Stimmberechtigte: 8'764

Brieflich Stimmende: 4'334

davon ungültige briefliche Stimmabgaben: 67

Stimmrechtsausweise Urne: 157

Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 4'424

Eingelangte Wahlzettel: 3'901

Ausser Betracht fallende Wahlzettel: 72

In Betracht fallende Wahlzettel: 3'829

Stimmbeteiligung: 44.5 %

Stimmen für den Stadtrat (fünf Mitglieder) haben erhalten:

Horlacher Barbara (bisher): 2'256, gewählt

Brogli Roger (bisher), 1'941: gewählt

Buchwalder Yvonne (bisher): 2'521, gewählt

Dahinden Alexandra, 1'760: gewählt

Indrizzi Michel  2'390: gewählt

van de Meeberg Jacqueline: 1'715, nicht gewählt

von Niederhäusern Patrick: 1'362, nicht gewählt

Zrnic Daniel: 893, nicht gewählt

Vereinzelt gültige Stimmen: 1'135

Absolutes Mehr: 1'598

Stimmen als Stadtpräsidentin/Stadtpräsident haben erhalten:

Horlacher Barbara (bisher): 2'046, gewählt

Brogli Roger: 76, nicht gewählt

Buchwalder Yvonne: 185, nicht gewählt

Dahinden Alexandra: 80, nicht gewählt

Indrizzi Michel: 348, nicht gewählt

van de Meeberg Jacqueline: 38, nicht gewählt

von Niederhäusern Patrick: 277, nicht gewählt

Zrnic Daniel: 62, nicht gewählt

Vereinzelt gültige Stimmen: 130

Absolutes Mehr: 1'622

Stimmen als Vizepräsidentin/Vizepräsident haben erhalten:

Horlacher Barbara: 62, nicht gewählt

Brogli Roger: 150, nicht gewählt

Buchwalder Yvonne: 258, nicht gewählt

Dahinden Alexandra: 354, nicht gewählt

Indrizzi Michel: 1'751, gewählt

van de Meeberg Jacqueline: 100, nicht gewählt

von Niederhäusern Patrick: 185, nicht gewählt

Zrnic Daniel: 58, nicht gewählt

Vereinzelt gültige Stimmen: 112

Absolutes Mehr: 1'516

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Publikation im Amtsblatt:  4. Dezember 2025

Brugg, 30. November 2025

Wahlbüro Brugg

zur Liste