Resultate der Gesamterneuerungswahlen des Stadtrats sowie der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten vom 30. November 2025 für die Amtsperiode 2026/2029
Die Stimmberechtigten der Stadt Brugg haben an den Gesamterneuerungswahlen des Stadtrats sowie der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten vom 30. November 2025 wie folgt gewählt:
Anzahl Stimmberechtigte: 8'764
Brieflich Stimmende: 4'334
davon ungültige briefliche Stimmabgaben: 67
Stimmrechtsausweise Urne: 157
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 4'424
Eingelangte Wahlzettel: 3'901
Ausser Betracht fallende Wahlzettel: 72
In Betracht fallende Wahlzettel: 3'829
Stimmbeteiligung: 44.5 %
Stimmen für den Stadtrat (fünf Mitglieder) haben erhalten:
Horlacher Barbara (bisher): 2'256, gewählt
Brogli Roger (bisher), 1'941: gewählt
Buchwalder Yvonne (bisher): 2'521, gewählt
Dahinden Alexandra, 1'760: gewählt
Indrizzi Michel 2'390: gewählt
van de Meeberg Jacqueline: 1'715, nicht gewählt
von Niederhäusern Patrick: 1'362, nicht gewählt
Zrnic Daniel: 893, nicht gewählt
Vereinzelt gültige Stimmen: 1'135
Absolutes Mehr: 1'598
Stimmen als Stadtpräsidentin/Stadtpräsident haben erhalten:
Horlacher Barbara (bisher): 2'046, gewählt
Brogli Roger: 76, nicht gewählt
Buchwalder Yvonne: 185, nicht gewählt
Dahinden Alexandra: 80, nicht gewählt
Indrizzi Michel: 348, nicht gewählt
van de Meeberg Jacqueline: 38, nicht gewählt
von Niederhäusern Patrick: 277, nicht gewählt
Zrnic Daniel: 62, nicht gewählt
Vereinzelt gültige Stimmen: 130
Absolutes Mehr: 1'622
Stimmen als Vizepräsidentin/Vizepräsident haben erhalten:
Horlacher Barbara: 62, nicht gewählt
Brogli Roger: 150, nicht gewählt
Buchwalder Yvonne: 258, nicht gewählt
Dahinden Alexandra: 354, nicht gewählt
Indrizzi Michel: 1'751, gewählt
van de Meeberg Jacqueline: 100, nicht gewählt
von Niederhäusern Patrick: 185, nicht gewählt
Zrnic Daniel: 58, nicht gewählt
Vereinzelt gültige Stimmen: 112
Absolutes Mehr: 1'516
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Publikation im Amtsblatt: 4. Dezember 2025
Brugg, 30. November 2025
Wahlbüro Brugg