Suchtmittelfreie Zonen (Alkoholverbot)
- Der Stadtrat beschliesst folgende suchtmittelfreie Zonen (Alkoholverbot) am «Neumarktplatz» und «Busbahnhof Süd»:

- Die suchtmittelfreien Zonen gelten für die Zeit vom 22. August 2025, 12.00 Uhr, bis zum 31. Oktober 2025, 12.00 Uhr.
- Die Zonen werden mittels Plakaten und Anschlägen signalisiert.
- Vom Verbot ausgenommen sind:
- Innenbereich und bewilligte Aussenbereiche der offiziellen, eingetragenen Gastrobetriebe
- Offizielle, eingetragene Verkaufsgeschäfte mit Möglichkeit für die Konsumation vor Ort (Innen)
- Kurzfristig polizeilich bewilligte Veranstaltungen / Anlässe (Apéro, Märkte)
- Die suchtmittelfreien Zonen sind amtlich zu publizieren.
- Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Publikation im Amtsblatt: 22.08.2025