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Verfallsanzeigen für Steuern 2026

Verfallsanzeigen für Steuern 2026

Ab Mitte September werden die Verfallanzeigen für die Steuern 2026 verschickt. Mit der Verfallanzeige wird auf die (noch) geschuldeten, provisorischen Steuern der aktuellen Steuerperiode aufmerksam gemacht, welche bis zum 31. Oktober 2026 zu bezahlen sind. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung.

Die provisorische Steuerrechnung richtet sich nach dem mutmasslichen Steuerbetrag. Sollte der prov. Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Kalenderjahr 2026 entsprechen, setzen Sie sich bitte mit der Abteilung Steuern in Verbindung damit die provisorische Steuerrechnung angepasst werden kann (steueramt@brugg.ch oder 056 461 76 52).

Sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Finanzen (finanzverwaltung@brugg.ch oder 056 461 76 42) frühzeitig Kontakt auf.

Ab dem 1. November wird für Zahlungsausstände ein Verzugszins verrechnet. Zusätzlich werden die offenen Steuern im November kostenpflichtig gemahnt (CHF 35).

Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2026 bis zum 31. Oktober 2026.

Onlinezugriff auf Ihr Steuerkonto

Ihr persönliches Steuerkonto zeigt Ihnen auf einen Blick die aktuellen Salden Ihrer geschuldeten Kantons- und Gemeindesteuern sowie Ihrer direkten Bundessteuer für alle Steuerjahre und Steuerarten. Eine detaillierte Rechnungsübersicht erleichtert die Nachverfolgung Ihrer Zahlungen.

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