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Haben Sie Ihre Steuererklärung 2025 schon eingereicht?

Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 ist Ende März abgelaufen. Bis Ende Juni 2026 kann die Steuererklärung noch eingereicht werden, ohne eine Mahngebühr bezahlen zu müssen.

Ist eine Einreichung bis Ende Juni nicht möglich, kann rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckung

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