Navigieren in Brugg

Waldbrandgefahr

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" besteht im ganzen Gebiet des Kantons Aargau ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Merkblatt für Trockenheit (Gefahrenstufe 4 von 5, bedingte Feuerverbot)

zur Liste