Anerkennung
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zum biologischen Vater begründet. Sie kann vor oder nach der Geburt bei jedem Regionalen Zivilstandsamt erfolgen. Sind ausländische Staatsangehörige betroffen, soll die Anerkennung beim Regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes stattfinden.
Wir informieren Sie gerne persönlich über die notwendigen Dokumente und den Ablauf des Verfahrens. Bitte füllen Sie unser Anfrageformular aus.
Die Kosten für die Beurkundung der Anerkennung betragen CHF 75.00. Allfällige weitere Kosten, je nach Dienstleistung, gemäss ZStGV.