Navigieren in Brugg

Steuererklärung 2023 - Einreichung

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2023 ist für unselbstständig Erwerbende in den letzten Tagen abgelaufen.

Im Kanton Aargau gilt die einheitliche Praxis, dass vor dem 30. Juni 2024 keine Mahnungen erfolgen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2024 keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2023 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2024 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2024 einzureichen, beantragen Sie bitte eine Fristerstreckung unter www.ag.ch/efristerstreckung. Zur Identifikation und Sicherheit wird die Adressnummer sowie der Zugangscode oder das Geburtsdatum benötigt. Selbstverständlich können Fristerstreckungen auch per E-Mail (steueramt@brugg.ch) oder telefonisch 056 461 76 52 beantragt werden.

zur Liste