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Vorregistrierung für Einbürgerung

Vorregistrierung Personendaten im Hinblick auf die Einbürgerung

Sie möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben und haben sich bei der Gemeindekanzlei Ihrer Wohngemeinde über das Einbürgerungsverfahren erkundigt und das Gesuchsformular erhalten.

Bevor das Einbürgerungsgesuch durch die Gemende weiterbearbeitet werden kann, müssen Ihre Personendaten durch das zuständige Regionale Zivilstandsamt im informatisierten Standesregister (INFOSTAR) erfasst oder aktualisiert werden. Das Verfahren zur Vorregistrierung der Personendaten ist kostenpflichtig. Um Sie ausführlich zu informieren, welche Unterlagen für die Erfassung nötig sind oder um zu prüfen, ob Sie bereits erfasst sind, füllen Sie bitte unser Anfrageformular aus. 

Falls Sie noch nicht im INFOSTAR erfasst sind oder eine Aktualisierung nötig ist, werden wir Ihnen eine Liste der notwendigen Dokumenten senden.

Nach der Erfassung oder Aktualisierung werden wir Ihnen die Bestätigung der Personendaten zur Kontrolle per Post senden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Personendaten können Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Nach Abschluss der Personendatenaufnahme erhalten Sie ein Zivilstandsdokument, welches Sie zusammen mit dem Einbürgerungsgesuch bei der Gemeindekanzlei Ihrer Wohngemeinde einreichen können.