Abstimmungen und Wahlen
Wahl- und Abstimmungstermine 2026
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Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrats für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 vom 29. November 2026; Anmeldeverfahren
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Stadtkanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr), einzureichen. Die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben.
Die Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro jedoch nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede oder jeder wahlfähige Stimmberechtigte der Stadt Brugg als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Bei dieser Wahl findet in jedem Fall ein erster Wahlgang statt (Urnenwahl). Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 31. Januar 2027 statt.
Briefliche Stimmabgabe
Nutzen Sie für Ihre briefliche Stimmabgabe die Post (in einen Briefkasten der Post – bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag) oder den dafür bezeichneten städtischen Briefkasten beim Stadthaus Brugg, Hauptstrasse 3, 5200 Brugg, bis am Abstimmungssonntag, 09.45 Uhr. Der Briefkasten befindet sich an der Türe beim Stadthaus (Seite Hauptstrasse).
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe
- Legen Sie die Stimm/Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
- Setzen Sie Ihre Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert. Hierbei ist darauf zu achten, dass im Fenster des Antwortkuverts die Adresse des Wahlbüros erscheint.
- Verschliessen Sie das Antwortkuvert.
- Leiten Sie das Antwortkuvert rechtzeitig der Stadtverwaltung zu. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zu den obgenannten Zeiten bei der Stadtverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
- Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Stadtkanzlei wenden.
Flyer Kanton Aargau: Richtig Abstimmen
Urnenstandorte
Die Urnen sind jeweils wie folgt aufgestellt:
Stadthaus, Turnhalle Bodenacker (Foyer), Mehrzweckhalle Umiken, Kindergarten Weiermatte
Sonntags von 08.45 - 09.45 Uhr