Widerruf eines Signals
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung
Stadtrat Brugg
Brugg
Storchengasse / Kirchgasse
Storchengasse – Aufhebung gelb markierte Parkfelder auf Parzelle LIG 476
Kirchgasse – Aufhebung gelb markierte Parkfelder auf Parzelle LIG 461
Hinweis: Die bestehenden Parkfelder wurden ohne formelle Rechtsgrundlage angebracht und verfügen über keine rechtsgültige, verkehrsrechtliche Anordnung.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 01.04.2026 bis 30.04.2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Stadt Brugg