Hundekontrolle / Hundetaxe 2026
Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, muss bei der Wohngemeinde die Hundetaxe bezahlt werden. Sie wird jedes Jahr im Mai fällig und wird für den Zeitraum Mai bis April des folgenden Jahres erhoben.
Alle Hundehalterinnen und -halter, die seit kurzem im Besitz eines neuen Hundes sind oder keinen Hund mehr halten werden gebeten, das Tier bis Ende April bei den Einwohnerdiensten an- respektive abzumelden. Dies kann online mit dem An- und Abmeldeformular unter www.brugg.ch > Themen A - Z > Hundekontrolle, telefonisch oder am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Verstorbene oder weggegebene Hunde müssen durch die Halterin beziehungsweise den Halter selbst bei der nationalen Datenbank für Hunde «Amicus» abgemeldet werden. Dies kann mit dem persönlichen Zugangscode online auf der Webseite www.amicus.ch vorgenommen oder via Help-Desk Telefon 0848 777 100 gemeldet werden. Die Hundetaxe beträgt Fr. 120.– und wird den Halterinnen und Haltern Ende April in Rechnung gestellt.
Einwohnerdienste Brugg
Hauptstrasse 12, 5200 Brugg
Tel. 056 461 76 67
E-Mail: einwohnerdienste@brugg.ch