Beschlüsse des Einwohnerrats der Sitzung vom 12. September 2025
1. Inpflichtnahme von Niño Herzog (SVP) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 aufgrund des Rücktritts von André Schwarz (SVP)
2. Ersatzwahl von Yolanda Dätwiler (SVP) als Mitglied des Büros des Einwohnerrates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 aufgrund des Rücktritts von André Schwarz (SVP)
3. Beantwortung Interpellation Alexandra Dahinden betreffend Umsetzung einer Gassenküche mit Konsummöglichkeit
4.1 Bewilligung Reglement über die Entschädigung und die Versicherung des Stadtrats auf der Basis eines Bruttolohns für ein Mitglied des Stadtrats von CHF 150‘000 respektive einer Grundentschädigung von CHF 54‘000 und einem Globalbetrag von CHF 60‘000
4.2 Zustimmung der in Kraftsetzung des Reglements auf Beginn der Amtsperiode 2026/2028, d.h. auf den 1. Januar 2026
4.3 Zustimmung zur Ausserkraftsetzung des Reglements über die Tätigkeit, die Besoldung und das Rücktrittsgehalt des Gemeindeammans mit der Inkraftsetzung des Reglements über die Entschädigung und Versicherung des Stadtrats
5.1 Zusprechung von Sachleistungen der Stadt Brugg für das Stadtfest in der Höhe von CHF 80'000
5.2 Zusprechung einer Defizitgarantie in der Höhe von CHF 150'000 zugunsten des Vereins Stadtfest Brugg
5.3 Zusprechung eines Sockelbeitrages von maximal CHF 30'000 aus der Defizitgarantie unter folgenden Voraussetzungen:
a. Schliesst das Stadtfest 2026 mit einem finanziellen Defizit ab, kann dem Verein ein Sockelbei-trag von höchstens CHF 30'000 belassen werden.
b. Erzielt das Stadtfest 2026 einen Gewinn von weniger als CHF 30'000, kann dieser bis zu einem Sockelbeitrag von maximal CHF 30'000 aufgestockt werden.
6. Bewilligung eines Verpflichtungskredits für die Projektierung der Instandsetzung und des Um-baus der Hauptstrasse 1 in der Höhe von CHF 971'000 inkl. MWST. Festsetzung eines Kosten-dachs auf das bisher bekannte Bauprogramm und somit auf 10 Millionen Franken. Zudem Aufforderung an die Anbietenden, allfällige Projektänderungen und/oder Verlauf der Bearbeitung zu Tage tretende Projekterweiterungen (Unvorhergesehenes) als Option im Angebot separat auszuweisen und zu bepreisen.
Gegen die Beschlüsse unter den Ziffern 4 bis 6 kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung von fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen werden. Die übrigen Beschlüsse sind abschliessend gefasst worden.
Ablauf der Referendumsfrist: Donnerstag, 16. Oktober 2025
Brugg, 12. September 2025