Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist daher sehr gross.

Gemäss MeteoSchweiz ist in den kommenden Tagen mit anhaltender Trockenheit und stetig steigenden Temperaturen zu rechnen. Die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sind auf einem Tiefststand. Längerfristig sind keine Niederschläge angekündigt.

Expertinnen und Experten der Abteilung Wald des Kantons Aargau, der Aargauischen Gebäudeversicherung und des Kantonalen Führungsstabs haben die Waldbrandgefahr neu beurteilt und entschieden, die Gefahrenstufe von 4 «gross» auf 5 «sehr gross» anzuheben. Ausbleibende Niederschläge, anhaltende Trockenheit sowie die in den kommenden Tagen steigenden Temperaturen verschärfen die Lage zunehmend und erhöhen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Die bereits angeordneten Massnahmen sind in dieser Situation nicht mehr ausreichend. Das Departement Gesundheit und Soziales hat daher für den ganzen Kanton ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt. Dieses gilt ab Dienstag, 28. Juli, 12 Uhr.

Nach wie vor erlaubt ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills. Allerdings ist auch dabei erhöhte Vorsicht geboten – achten Sie in der Umgebung auf mögliche Brandrisiken und halten Sie Löschmittel bereit.

Einen vereinfachten Überblick über die Regeln des absoluten Feuerverbots bietet dieses Merkblatt [pdf, 698 KB].

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

 

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